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Gasleitung Kosten für Rückbau trägt der Kunde

Das alte, in einem Altmarkdorf erworbene Haus war nur noch abrissreif. Für den Rückbau von Strom und Gas musste der Besitzer aufkommen.

Von Gudrun Oelze 23.07.2017, 23:01

Stendal l Elektroenergie benötigt der Bauherr auch weiterhin, aber mit Erdgas heizen will er künftig nicht mehr. Darum hatte er bei der Avacon die Stilllegung der Gasleitung beantragt. Und soll dafür zahlen, empörte er sich. „Hier nutzt die Avacon AG die Monopolstellung als Besitzer der Leitungen aus“, schimpft der Leser aus dem Landkreis Stendal. Denn in den „Allgemeinen Bedingungen für Lieferungen und Leistungen der Avacon AG“ stehe ja nur etwas von Kosten bei „Inbetriebnahme“ einer Leistung, aber nichts von einem kostenpflichtigen Abbau.

Doch auch die Demontage von Hausanschlüssen ist, sofern vom Kunden gewünscht, immer kostenpflichtig, informierte Corinna Hinkel auf Anfrage des Leserobmanns. Die Kosten dafür seien kalkulierte Pauschalpreise und ein einem auf der Homepage abrufbaren Preisblatt NDVA einsehbar.

Und in diesen „Ergänzenden Bedingungen“ steht tatsächlich schwarz auf weiß, dass für die Demontage eines Gasnetzanschlusses fast 995 Euro fällig sind. Ein entsprechendes Angebot habe auch der Leser in der Altmark erhalten, so die Unternehmenssprecherin.

Mehr Informationen zu den kalkulierten Pauschalpreisen gibt es hier.