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Volkszählung Teilerfolg für Kommunen

Der Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes zum Zensus 2011 ist auch für Genthin ein vorläufiger Teilerfolg.

Von Simone Pötschke 03.09.2015, 18:27

Genthin l Auch Genthin gehört zu jenen Kommunen in Deutschland, dies sich nicht damit abfinden wollen, dass ihre Einwohnerzahl - abweichend von den Zahlen des Einwohneramtes - geschrumpft sein soll.

Rückblende: „Der Zensus 2011 ist in Deutschland eine registergestützte, durch eine Stichprobe und eine Vollerhebung in Gemeinschaftsunterkünften ergänzte Bevölkerungszählung, die - mit einer Gebäude- und Wohnraumzählung kombiniert - zum Stichtag 9. Mai 2011 stattfindet“, so hieß seinerzeit die offizielle Definition. Die Stichprobe umfasste bundesweit lediglich etwas jeden zehnten Haushalt.

Wie für viele andere Kommunen auch, endete Zensus 2011 für Genthin mit einem bösen Erwachen. Laut Zensus hatte Genthin 349 Einwohner weniger als gemeldet. Die fehlenden Einwohner bedeuten für die Kommune drastische Einschnitte bei der Zuweisung von finanziellen Mitteln über den kommunalen Finanzausgleich. Nach wie vor geht der Bürgermeister von einem fünfstelligen Bereich.

Deshalb schauten man wie viele andere Kommunen auch gespannt nach Karlruhe, wie die Richter bei der Musterklage des Landes Berlin urteilten. Die Karlsruher Richter gaben einem Eilantrag des Landes statt und stoppten vorläufig die Löschung aller im Rahmen des Zensus erhobenen Daten. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass mit einer Löschung der Daten die Städte und Gemeinden eine eventuell fehlerhafte Berechnung ihrer Einwohnerzahl gerichtlich nicht mehr überprüfen lassen könnten.