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Bibliotheken  Finanzieller Rückenwind vom Land

Staats- und Kulturminister Rainer Robra übergibt in Genthin zwei Fördermittelbescheide für die Bibliotheksarbeit.

Von Simone Pötschke 04.07.2017, 01:01

Genthin l Gute Nachrichten für die Bibliotheken Sachsen-Anhalts. Mit rund 115.800 Euro fördert das Land den weiteren Ausbau des Online-Portals für die öffentlichen Einrichtungen. Sie dienen dem weiteren Ankauf von virtuellen Medien, dem Erwerb von Lizenzen sowie der Öffentlichkeitsarbeit.

Seit 2011 gibt es in Sachsen-Anhalt die digitale Ausleihe, mit der virtuelle Medien wie e-books oder e-audios zu jeder Tages- und Nachtzeit entliehen werden können. Die Zahl der Nutzer ist steigend über Altersgrenzen hinweg. In Sachsen-Anhalt sind gegenwärtig 38 hauptamtliche Bibliotheken in die Onleihe integriert, von denen jede in eine Arbeitsgruppe einbezogen ist. Diese Gremien werden in der weiteren Folge über die konkrete Verwendung des Geldes entscheiden.

Die Onleihe, das betonte der Staats- und Kulturminister, ermögliche ein flächendeckendes Angebot mit digitalen Medien. Er unterstrich dabei, das weder Bibliotheken noch Museen wegen der digitalen Verfügbarkeit aussterben müssten. Er bewertete es als positiv, dass das Benutzungsrecht für die Onleihe mit einem Bibliotheksausweis verknüpft sei, so dass eine Bindung zur Einrichtung bleibe.

Bürgermeister Thomas Barz sagte vor dem Hintergrund des aktuellen Breitbandausbaus, dass die Onleihe eine 24-Stunden-Verfügbarkeit ermögliche, die die Bibliothek mit den Öffnungszeiten nicht abbilden könne. Gabriele Herrmann, Leiterin der Stadt- und Kreisbibliothek, wies daraufhin in, dass es für eine Bibliothek völlig unmöglich sei, einen umfangreichen virtuellen Bestand vorzuhalten.

Es könne nicht jeder alles machen. Deshalb sei es wichtig, im Verbund eine Institution der Zusammenarbeit zu haben, die Entscheidungen mit der Landesfachstelle für öffentlichen Bibliotheken koordiniert.

Der Staats- und Kulturminister übergab zudem an den Bibliotheksverband einen Fördermittelbescheid über 70 000 Euro, die über das Kooperationsprogramm „Öffentliche Bibliothek und Schule“ fließen. Mit dieser Zuwendung werden unter anderem das Lesen gefördert, Autorenlesungen sowie Projekte ermöglicht und Medienpräsentationen in den Bibliotheken gestaltet.

An dem Programm, das es seit 2005 gibt, beteiligen sich landesweit zirka 40 Bibliotheken. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Bibliothek wird über Kooperationsvereinbarungen geregelt. Zuvor müssen Anträge durch die Landesfachstelle bewertet werden.