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Denkmalschutz Torhaus bleibt Gefahrenquelle

Wegelebens Bürgermeister Hans-Jürgen Zimmer (CDU) macht sich für den Erhalt des Torhauses in Adersleben stark.

Von Christian Besecke 07.04.2016, 01:01

Adersleben l Das Torhaus im Wegelebener Ortsteil Adersleben ist ein historisches Gebäude, das im Jahr 1804 fertiggestellt wurde. Es bildet eigentlich den Zugang zum Lindenhof. Dort finden sich noch Gebäude des ehemaligen Klosterguts und die Kirche St. Nikolaus.

„Der Zuweg wird schon seit Jahren nicht mehr genutzt“, sagt Wegelebens Bürgermeister Hans-Jürgen Zimmer. „Das Torhaus ist marode, der Durchgang ist versperrt, damit hier kein Passant zu Schaden kommen kann.“ Über die Jahre habe sich der Zustand des Gebäudes verschlechtert. Speziell das Dach macht einen maroden Eindruck. „Es sind Sicherungsarbeiten erfolgt“, sagt Zimmer. „So hält ein Netz im Dachbereich lose Ziegel fest. Da aber weiter Ziegel nachrutschen, dürfte die Belastungsgrenze bald erreicht sein.“

Hier Abhilfe zu schaffen, ist aber recht schwierig. Das Haus gehört einer Privatperson, die im Augenblick keinen Einfluss auf mögliche Arbeiten nehmen kann, daher wird es verwaltet. „Der Fall ist kompliziert“, erläutert Zimmer. „Dennoch muss sich etwas tun, da schon das Vorbeigehen an dem Gebäude eigentlich mit Lebensgefahr verbunden ist. Niemand weiß, wie lange das Netz die Last noch trägt.“ Er verweist darauf, dass sich gleich nebenan das Feuerwehrdepot der Aderslebener Kameraden befindet und dass hier täglich Anwohner vorbeigehen müssen.

Zimmer hat im Jahr 2015 das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Vorharz über den Fall informiert. Dort hat man reagiert und das Bauordnungsamt des Landkreises Harz in Kenntnis gesetzt.

Mittlerweile gibt es eine Antwort, in der Thomas Schittko vom Bauordnungsamt auf das Problem eingeht. Das Gebäude wurde in Augenschein genommen. „Im Ergebnis dieser Besichtigung wurde der sehr schlechte Gesamtzustand des Gebäudes festgestellt“, heißt es. „Momentan geht jedoch keine akute Gefährdung für die Allgemeinheit aus. Dennoch werden die über das Dach gespannten Netze nicht dauerhaft die Last der hier liegenden Dachziegel halten.“

Das Gebäude ist im Denkmalverzeichnis des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie eingetragen und es handelt sich somit um ein Kulturdenkmal. Der Besitzer sei verpflichtet, es zu erhalten oder instandzusetzen, um Gefahren zu vermeiden. Schittko hat daher die Untere Denkmalschutzbehörde informiert. Diese hat ebenfalls eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Allerdings sei noch keine Entscheidung getroffen worden, wie nun weiter zu verfahren ist. Schittko stellt in Aussicht, dass diese in den nächsten Wochen getroffen werde.

Nötig ist ein Kostenangebot, welches von der Denkmalschutzbehörde einzuholen sei, damit eine Sicherung erfolgen könne. Dabei sei auch die wirtschaftliche Zumutbarkeit zu betrachten. Eine baurechtliche Entscheidung könne man erst treffen, wenn diese Anforderungen erfüllt seien. Statt einer Sicherung käme auch der Abbruch des Gebäudes in Frage. Dafür müsse der Eigentümer einen Antrag stellen. Ob die Denkmalschutzbehörde im Landesverwaltungamt dem zustimme, sei aber fraglich.

Zimmer bevorzugt eine Sanierung des Torhauses. Am liebsten wäre ihm, wenn das Tor wieder passierbar wird. „Es muss sich aber bald etwas tun“, sagt er. „Die Ziegel in dem Netz summieren sich langsam und ich kann die besorgten Bürger sehr gut verstehen, die sich immer wieder bei mir melden.“