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Reaktionen auf Gerichtsurteil zum KZ-Gedenkstollen in Langenstein-Zwieberge Muss KZ-Stollen in Langenstein-Zwieberge dauerhaft schließen?

Das Tauziehen um den KZ-Stollen in Langenstein geht weiter: Ein Richterspruch macht die Defensivposition des Landes deutlich. Wie Landtagsabgeordnete und Stiftungsdirektor reagieren.

Von Dennis Lotzmann Aktualisiert: 06.05.2024, 15:37
Bislang ist der frühere KZ-Stollen in Langenstein-Zwieberge auf rund 120 Metern begehbar – die Nutzung erfolgt aktuell ohne jede vertragliche Basis und wird vom neuen Eigentümer geduldet. Bleibt das so?
Bislang ist der frühere KZ-Stollen in Langenstein-Zwieberge auf rund 120 Metern begehbar – die Nutzung erfolgt aktuell ohne jede vertragliche Basis und wird vom neuen Eigentümer geduldet. Bleibt das so? Archivfoto: Dennis Lotzmann

Halberstadt/Langenstein. - Wird der rund 120 Meter lange Besucherstollen des früheren Konzentrationslagers (KZ) Langenstein-Zwieberge am letzten Mai-Wochenende wieder für Besucher offenstehen? Eine Frage, die nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg zum Vorkaufsrecht des Landes mehr denn je im Raum steht und dessen Antwort offen bleibt. Niemand weiß, wie der Käufer der historischen Untertageanlage – gestärkt durch den juristischen Sieg in erster Instanz – nun agieren wird. Derweil reagieren die Verantwortlichen vor Ort auf ihre juristische Defensivposition.