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Keine Fahrerlaubnis Anklagen gegen Wiederholungstäter

Zum sechsten Mal hat die Polizei einen Mann gestoppt, der längst keine Fahrerlaubnis mehr besitzt. Nun droht ihm womöglich sogar Haft.

Von Dennis Lotzmann 18.02.2016, 00:01

Halberstadt l Ein offenkundig unbelehrbarer Autofahrer ist der Polizei am Dienstagnachmittag in Halberstadt ins Netz gegangen. Beamte stoppten den 52-Jährigen aus Harsleben gegen 16.50 Uhr in der Wehrstedter Straße. Der Mann am Steuer des Opel Vectra entpuppte sich als guter „Bekannter“ der Beamten: Er war nach Angaben von Polizeisprecher Uwe Becker allein im vorigen Jahr fünfmal ohne Fahrerlaubnis erwischt worden. So auch diesmal. Da die Fahrerlaubnis des Mannes laut Staatsanwaltschaft aktuell gesperrt ist, wuchs die Zahl der ihm vorgeworfenen Straftaten auf nunmehr sechs an.

Doch warum konnte es überhaupt so weit kommen? Warum ist dem Wiederholungstäter nicht längst der Wagen als Tatwerkzeug entzogen worden?

Aus Sicht von Hauke Roggenbuck von der Staatsanwaltschaft in Halberstadt mag dieser Schritt ein naheliegender sein, allein: „So etwas ist weitaus schwerer umsetzbar, als es auf den ersten Blick erscheint“, so der Oberstaatsanwalt. Die Hürden dafür seien insgesamt recht hoch.

Auch wenn der Mann mehrfach von Polizeibeamten ohne Fahrerlaubnis erwischt worden sei, gelte bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung zunächst die Unschuldsvermutung. Erst wenn ein Bußgeld gezahlt, ein Strafbefehl akzeptiert oder eben ein Richterspruch rechtskräftig geworden seien, könne man über weitere Schritte und Sanktionen nachdenken.

Roggenbuck: „Ein Einzug des Autos kommt üblicherweise nach einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einer Wiederholungstat innerhalb einer Drei-Jahres-Frist in Betracht“, so der Chefankläger aus Halberstadt. Allerdings gebe es auch hier das berühmte Aber: Über einen solchen Einzug des Autos könne nur nachgedacht werden, wenn sich das Fahrzeug auch im Eigentum des Täter befinde.

Genau hier tritt Hauke Roggenbuck im konkreten Fall und nach Rücksprache mit der Polizei auf die Bremse: „Das Auto, mit dem der Mann gefahren ist, gehört ihm nicht.“

Das könne wiederum Konsequenzen für den Halter und/oder Besitzer nach sich ziehen. „Kann ihm als Eigentümer/Halter nachgewiesen werden, dass er sein Auto wissentlich jemandem überließ, dem die Fahrerlaubnis entzogen war, könnte der Tatbestand der Duldung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorliegen“, erklärt der Oberstaatsanwalt. Genau das, stellt Roggenbuck klar, werde im aktuellen Fall seitens der Polizei geprüft.

In diesem Fall agieren Polizei und Staatsanwaltschaft übrigens mit Blaulicht. Nach Roggenbucks Worten sind gegen den 52-Jährigen aktuell zwei Anklagen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis anhängig. „Wir streben jetzt zusammen mit der Polizei an, die aktuellen Ermittlungen bis Anfang März abzuschließen und den Fall gegebenenfalls mit anzuklagen“, so der Chef der Staatsanwaltschaft in Halberstadt.

Das Strafmaß für eine solche Straftat reiche übrigens von einer Geldstrafe bis hin zu einem Jahr Haft. „Es gibt etliche Fälle, wo Gerichte wegen dieses Deliktes gegen hartnäckige Wiederholungstäter bereits Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt haben“, erinnert Roggenbuck. Übrigens: Die Polizei kassierte nach der jüngsten Tat die Autoschlüssel des Opels.