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Geschichtsverständnis Kommentar zum Handeln des Landes beim KZ-Gedenkstollen in Langenstein: Schlafwandelnd in die Katastrophe

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat das Vorkaufsrecht des Landes am KZ-Gedenkstollen in Langenstein gekippt. Die vorläufig letzte Pleite in einer Kette von Fehlern und Versäumnissen.

Von Dennis Lotzmann Aktualisiert: 06.05.2024, 11:49
Auch beim jüngsten, dem 79. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Langenstein-Zwieberge waren die Privatisierung des KZ-Stollens und die ungewisse Zukunft des zugänglichen Stollenabschnitts ein Thema.
Auch beim jüngsten, dem 79. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Langenstein-Zwieberge waren die Privatisierung des KZ-Stollens und die ungewisse Zukunft des zugänglichen Stollenabschnitts ein Thema. Foto: Johanna Ahlsleben

Peinlich, bitter und letztlich beschämend: So stellt sich die Situation nach der klaren juristischen Niederlage vor dem Verwaltungsgericht für das Land und dessen Gedenkstättenstiftung dar. Der Stollen, den einst KZ-Häftlinge mit viel Blutzoll in den Berg treiben mussten, um Hitlers Rüstungsproduktion nach Untertage zu bringen, ist endgültig zum Gegenstand fiskalischer Spielchen geworden.