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Gericht Betrüger müssen ins Gefängnis

Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Haldensleben müssen zwei mehrfach vorbestrafte Betrüger und Diebe ins Gefängnis.

Von Roswitha Franz 28.05.2017, 10:00

Haldensleben l Dreister geht’s nicht! Da schleicht sich am 26. Juni 2015 gegen 7.45 Uhr ein Mann an Bauarbeitern vorbei in die Haldensleber Erich-Kästner-Grundschule. Aus der im Klassenraum abgestellten Handtasche einer Lehrerin klaut er die Geldbörse mit EC-Karte, 45 Euro Bargeld und Ausweispapieren sowie das Handy einer Praktikantin.

In den nächsten zwei Stunden hebt der 37-Jährige mit der gestohlenen Geldkarte und nach Überzeugung des Gerichts vorgefundener Geheimnummer (PIN) bei Banken um die 1.000 Euro von Automaten ab und zieht anschließend mit einem Kumpel (45) durch mehrere Einkaufsmärkte in Haldensleben. Hier kaufen die Betrüger mit der fremden Karte Waren für fast 2.000 Euro ein.

Vor wenigen Tagen mussten sich die beiden Männer unter anderem wegen Computerbetruges durch Missbrauch der fremden Geldkarte in neun beziehungsweise elf Fällen vor Gericht verantworten.

In Hand- und Fußfesseln polizeilich vorgeführt, räumte lediglich der 37-Jährige den Diebstahl in der Schule und den Missbrauch der gestohlenen Geldkarte mit dem Kumpel nach Verlesen der Anklage ein. Auch die ihm vorgeworfene Urkundenfälschung gab der Angeklagte zu, der am 29. Januar 2016 dem Gericht ein gefälschtes Attest vorgelegt hatte.

Nach zwei Verhandlungstagen mit zehn Zeugenaussagen und im Gerichtssaal dokumentierten Bildern von Überwachungskameras legten schließlich beide Angeklagten über ihre Verteidiger zu allen weiteren Vorwürfen ein Geständnis ab.

Zum Beispiel hatte eine Kollegin der bestohlenen Lehrerin den Dieb überrascht und gesehen, wie er aus dem Schulgebäude lief. Bei der Polizei konnte sie den 37-Jährigen eindeutig auf Fotos als Täter und als Zeugin zweifelsfrei im Gerichtssaal identifizieren.

Auch bei einem versuchten Diebstahl war er mit von der Partie, als er mit dem mitangeklagten Kumpel am 11. April 2016 gegen fünf Uhr im Hotel „Bördehof“ an der nicht besetzten Rezeption vorbeizog und aus einem unverschlossenen Büro mehrere Handys klaute. Beim Entdecken der Überwachungskamera suchten die dreisten Langfinger ohne Beute das Weite. „Wir wollten da nur mal pinkeln“, so ihr Kommentar dazu.

Dann der angeklagte Diebstahl eines Handys und einer Geldbörse mit 45 Euro Bargeld und EC-Karte am 9. Juli 2015 aus einem Bürogebäude im Elbepark. Ein Polizist hatte den 37-Jährigen „mit der typischen Frisur“ zweifelsfrei auf dem Video erkannt.

Auch der Diebstahl von zwei verpackten Handys am 16. Juli 2016 mit einem Griff des 45-Jährigen in den Kassenbereich in einer Firma im Elbepark konnte anhand der glasklaren Überwachungsbilder schnell aufgeklärt werden.

Beide Angeklagten leben von Hartz IV, verbüßten mehrere Haftstrafen und gerieten auch nach drei Bewährungsstrafen immer wieder auf die schiefe Bahn. Einsicht oder Reue zeigten sie in diesem Verfahren nicht.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Direktor Heimo Petersen folgte im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwaltes Armin Gebauer und verurteilte den 37-jährigen 28-fach vorbestraften Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Darüber hinaus wurde er verurteilt, an die Lehrerin 2.700 Euro Schadensersatz zu zahlen.

Der 17-fach vorbestrafte, unter Betreuung stehende 45-Jährige wurde zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. In die verhängten Haftstrafen wurden andere Urteile mit einbezogen.