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Vogelgrippe Stallpflicht für Geflügel gilt

Im Landkreis Börde gilt ab sofort die Stallpflicht. So soll sämtliches Federvieh vor der Vogelgrippe geschützt werden.

Von Ivar Lüthe 22.11.2016, 16:35

Haldensleben l Der Landkreis hat als Reaktion auf die in weiten Teilen Deutschlands grassierende Vogelgrippe eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist in Kraft getreten. Damit gilt für den gesamten Landkreis Börde die Stallpflicht für Geflügel.

Sämtliches im Landkreis Börde gehaltene Geflügel muss bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen gehalten werden. Diese sollten so gestaltet sein, dass weder Wildvögel eindringen können, noch durch den Überflug von Wildvögeln die Gefahr besteht, dass infektiöses Material von Wildvögeln von oben eindringen kann.

Dr. Hans-Joachim Krohm, Leiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: „Grundlage unseres amtlichen Handelns ist eine gemäß Geflügelpestverordnung abgewogene Risikoeinschätzung. Durch mehrere an Wildvögeln in Deutschland festgestellte Infektionen mit dem Influenzavirus vom Untertyp H5N8 ist eine Verbreitung wahrscheinlich. Unserer Bewertung liegt zugrunde, dass der Landkreis Börde einerseits Wildvogeldurchzugsgebiet für Watt- und Wasservögel ist und andererseits eine hohe Wirtschaftsgeflügeldichte aufweist. In der Region sind Flüsse und mehrere Feuchtgebiete gelegen, die Zugvögeln als Rastplätze dienen.“

Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine hochansteckende anzeige- und bekämpfungspflichtige Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die schnell flächenübergreifende Ausmaße annehmen kann – verbunden mit hohen Tierverlusten und großen wirtschaftlichen Schäden. Die Bekämpfung dieser Tierseuche bedeutet bei Auftreten die Tötung der Tiere des Bestandes. Die Tötung kann auf weitere Bestände im 3-Kilometer-Radius ausgedehnt werden.

Deshalb ruft Amtstierarzt Dr. Krohm zur Wachsamkeit auf. Der Verdacht einer Erkrankung auf Geflügelpest muss dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Börde unter der Telefonnummer 03904/72 40 43 18 umgehend gemeldet werden.

„Jede Haltung von Geflügel – Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel – muss bei uns angezeigt sein. Dies gilt auch für reine Hobbyhaltungen und ab dem ersten gehaltenen Tier. Tierhalter, die ihre Geflügelhaltung noch nicht angezeigt haben, sind daher aufgefordert, dies umgehend nachzuholen“, sagt der Tierarzt.

Die Verfügung des Landkreises Börde kann auf der Internetseite des Landkreises unter www.boerdekreis.de oder bei den Einheits- und Verbandsgemeinden des Landkreises Börde eingesehen werden.