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Spielplätze Satzung liegt erstmal auf Eis

Die vom Havelberger Stadtrat beschlossene Spielplatzsatzung liegt erstmal auf Eis. Die Ortschaftsräte hätten angehört werden müssen.

Von Andrea Schröder 28.04.2017, 20:37

Havelberg l Zwei Varianten sind möglich, um die Rechtskraft der Anfang März beschlossenen Spielplatzsatzung herzustellen, sagte Havelbergs Bürgermeister Bernd Poloski und erklärte, dass die Kommunalaufsicht den Beschluss geprüft und darauf hingewiesen hat, dass die Ortschaftsräte förmlich anzuhören sind. Das war im Zuge der Vorbereitung der Beschlussvorlage nicht geschehen. Im zuständigen Fachausschuss, dem Sozial- und Kulturausschuss, war die Satzung zwar schon seit längerer Zeit in der Diskussion und es hatte auch Bedenken von Seiten der Ortsbürgermeister gegeben. Doch letztlich war sie im Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen worden – ohne einen Beschluss oder einer Anhörung dazu in den Ortschaftsräten.

Knackpunkt aus Sicht der Ortschaften sind die Öffnungszeiten und die Altersbegrenzung. Lediglich Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren sollen auf den öffentlichen Spielplätzen spielen dürfen – auch auf Bolzplätzen und Skaterbahn – und die Uhrzeit ist auf 20 Uhr begrenzt. Das hatte auch im Ordnungs- und im Hauptausschuss für Diskussionen gesorgt. Die CDU-Fraktion hatte zur Stadtratssitzung dann einen Antrag eingebracht, der gesonderte Regelungen für Bolzplätze und Skaterbahn vorgesehen hatte. Doch zog sie ihn zurück, weil dafür aufgrund der Debatte keine Mehrheit zu erwarten war.

Vielmehr betonten Befürworter der Satzung, dass doch alles nicht so heiß gegessen wird, wie es gekocht ist – die Satzung sollte lediglich dazu dienen, eine Handhabe zu bekommen, auf deren Basis Verstöße geahndet werden können. Niemand werde nach 20 Uhr jemanden etwa vom Spielplatz am Karpfenteich wegschicken. In Jederitz aber hatte es eine Unterschriftenaktion gegeben wegen der Bedenken gegen die Satzung.

Nun also hat die Kommunalaufsicht ihr Veto eingelegt. „Wir sind davon ausgegangen, dass die Satzung für alle Ortschaften gültig ist. Doch hat die Kommunalaufsicht darauf hingewiesen, dass laut unserer Hauptsatzung eine formale Anhörung aller Ortschaftsräte erforderlich ist. Ich habe mich deshalb entschieden, den Beschluss noch nicht zu veröffentlichen, er ist damit noch nicht rechtskräftig“, sagte Bernd Poloski am Donnerstagabend in seiner Bürgermeister­information. Im Paragraph 15 der Hauptsatzung ist geregelt, dass die Ortschaften über die Nutzung öffentlicher Einrichtungen zu entscheiden haben, soweit deren Bedeutung nicht über den Bereich der Ortschaft hinausgeht.

Wie mit dem Beschluss nun verfahren wird, will der Bürgermeister mit den Fraktionsvorsitzenden besprechen. Fakt ist, die Meinung der Ortschaftsräte wird eine Rolle spielen.