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Recht Niederschrift ist nicht ausreichend

Der Jahrstedter Rat meint, dass Niederschriften ignoriert würden. Doch allein darauf kann das Gremium sowieso nicht bauen.

Von Markus Schulze 07.02.2016, 13:34

Jahrstedt l Bei der jüngsten Sitzung des Jahrstedter Ortschaftsrates herrschte in den Reihen ziemlicher Unmut. Grund: Sorgen, Nöte, Hinweise oder Vorschläge, die zum Teil schon mehrfach zur Sprache gebracht und stets in der Niederschrift festgehalten wurden, seien von der Stadt Klötze (noch) nicht umgesetzt worden. Einwohner Ralf Düring bewertete das als „fehlende Bürgernähe“ und munkelte, dass die Protokolle von der Verwaltung gänzlich ignoriert würden. „Dann müssen die Amtsleiter eben an jeder Sitzung teilnehmen“, forderte er. Dann gebe es nämlich keine Ausreden und es könnte sichergestellt werden, dass die Anregungen auch Gehör finden.

Auch Ortsbürgermeister Uwe Bartels hegte den Verdacht, dass die Niederschriften von der Verwaltung nicht beachtet werden und sprach deshalb von einem „Problem“. Und: „Ich habe die Schnauze voll“. Daher bot er seinen Rücktritt an, den der Ortschaftsrat jedoch ablehnte (Volksstimme berichtete).

Die Runde war sich darin einig, dass die Niederschrift gewissermaßen ein Auftrag sei, wobei sich Ortschaftsrat und Stadt sozusagen als Vertragspartner gegenüberstehen. Die einen in ehrenamtlicher Weise, die anderen hauptamtlich. Nur, dass die Stadt ihren Part nicht erfülle, wie es hieß. Ronny Bratke, selbständiger Fleischermeister, und Maik Theisz, der seine Brötchen im Bereich Heizung, Sanitär und erneuerbare Energien verdient, sagten, dass man sich das in der freien Wirtschaft nicht erlauben dürfte.

Der allgemeiner Tenor lautete: Was protokolliert wurde, müsse auch realisiert werden, sofern aus triftigen Gründen nichts dagegen einzuwenden ist.

Aber liegt der Jahrstedter Ortschaftsrat damit richtig oder befinden sich die Mitglieder auf dem Holzweg? Die Volksstimme erkundigte sich bei der Kommunalaufsicht des Altmarkkreises Salzwedel.

Diese lässt verlauten, dass dem Ortschaftsrat und -bürgermeister für die Wahrnehmung der Aufgaben (Vertretung der Interessen der Ortschaft, Hinwirkung auf eine gedeihliche Entwicklung der Ortschaft innerhalb der Gemeinde) gewisse Rechte und Befugnisse eingeräumt werden. Beispielsweise habe der Ortschaftsrat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die für die Ortschaft von Belang sind (Paragraf 84 Absatz 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt). Darüber habe innerhalb von drei Monaten das zuständige Gemeindeorgan, in diesem Falle dürfte es sich um den Klötzer Stadtrat handeln, zu entscheiden. Ein entsprechender Vorschlag sei, nachdem der Ortschaftsrat darüber beschlossen hat, dem Bürgermeister zuzuleiten.

Außerdem sei der Ortschaftsrat in allen wichtigen Angelegenheiten anzuhören und um eine Stellungnahme zu bitten (§84 Absatz 2 KVG LSA).

Noch dazu weist die Kommunalaufsicht darauf hin, dass ein Ortsbürgermeister an Verhandlungen des Stadtrates mit beratender Stimme teilnehmen dürfe. Wobei: Im Falle von Jahrstedt erübrigt sich dieses Privileg, weil sowohl Uwe Bartels als auch sein Stellvertreter Ronny Bratke aktuell ohnehin Mitglied des Stadtrates sind.

Ferner schreibt die Kommunalaufsicht, dass es dem Ortsbürgermeister neben diesen gesetzlichen Vorschriften unbenommen bleibe, an die Verwaltung auch außerhalb von Sitzungen etwaige Sorgen, Nöte, Hinweise oder Vorschläge heranzutragen.

Grundsätzlich empfiehlt die Kommunalaufsicht, dass Ortschaftsräte und Verwaltung um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bemüht sein sollten. Wie das funktionieren soll, darüber hüllt sich die Behörde in Schweigen. Nur so viel: „Unstimmigkeiten müssen gemeinsam geklärt werden.“

Den vielleicht entscheidenden Punkt liefert die Kommunalauffaschung am Ende ihrer Mittteilung. Da heißt es: „Es kann sich nicht allein darauf zurückgezogen werden, dass alles in einer Niederschrift der Ortschaftsratssitzung vermerkt ist, zumal Sitzungen der Ortschaftsräte nicht häufig stattfinden.“