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Stromtrasse Statt Freileitung lieber ein Erdkabel

Eine geplante Freileitung durch sieben Orte sorgt für Widerstand bei deren Einwohnern.

Von Walter Mogk 05.12.2016, 00:01

Audorf/Siedengrieben l Quer durch die Jeetze-Niederung soll sie verlaufen, die geplante 110-Kilovolt-Freileitung, für deren Bau das Planfeststellungsverfahren im nächsten Jahr beginnen könnte. Von Tylsen bis Kunrau werden dabei auf einer Strecke von 34 Kilometern 106 Masten mit einer Höhe zwischen 30 und 35 Metern errichtet (wir berichteten). Doch gegen das Vorhaben formiert sich inzwischen auch Widerstand.

Bürger aus Siedengrieben, Audorf, Groß und Klein Gischau, Siedenlangenbeck, Hohenlangenbeck und Leetze - allesamt Orte, die von der Trasse tangiert werden - haben sich nach Volksstimme-Informationen zusammengetan, um sich für eine Verlegung der Leitung unter die Erde einzusetzen. Ihre Sorge: Da die geplante Freileitung mit sehr geringem Abstand zu den Dörfern gebaut werden soll, sind Folgen für Natur, Menschen, Landschaft, Lebensqualität, Wohnumfeld und Grundstücke nicht auszuschließen. Viele Dinge im Zusammenhang mit den Leitungsplänen seien zudem noch unklar, heißt es in einer ersten Positionierung.

Stärkstes Argument gegen eine Freileitung durch die Jeetze-Niederung ist der Naturschutz. Da die untere Naturschutzbehörde bereits den geplanten Windparkbau bei Siedenlangenbeck insbesondere aus Gründen des Arten- und Habitatschutzes abgelehnt habe, sei auch eine Freileitung aus denselben Gründen kaum genehmigungsfähig. Sie würde zudem genau durch die Rastplätze von Kiebitzen, Gänsen und Kranichen verlaufen.

Die Freileitungs-Gegner zweifeln zudem die generelle Notwendigkeit des Vorhabens an. Ihrer Ansicht nach soll damit vor allem der geplante Windpark Siedenlangenbeck angeschlossen und der dort erzeugte Strom abgeleitet werden. Nach aktuellem Stand sei jedoch kaum mit einer Genehmigung des seit zwei Jahren in der Überprüfung befindlichen Windkraft-Projekts zu rechnen und damit entfalle ein wesentlicher Einspeiser in das Leitungsnetz.

Wenn aber gebaut wird, dann aus Sicht der betroffenen Bürger höchstens unter der Erde. Die Freileitungs-Gegner verweisen dabei auf Paragraf 43h des geltenden Energiewirtschaftsgesetzes, in dem festgelegt ist, dass „Hochspannungsleitungen auf neuen Trassen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder weniger als Erdkabel auszuführen sind, soweit die Gesamtkosten für Errichtung und Betrieb des Erdkabels die Gesamtkosten der technisch vergleichbaren Freileitung den Faktor 2,75 nicht überschreiten und naturschutzfachliche Belange nicht entgegenstehen“.

Dass dieser Faktor überschritten wird, glauben die Freileitungskritiker nicht. Falls doch, müsse der Vorhabenträger dies nachweisen. Das gelte gleichfalls für die Klassifizierung der Stromtrasse als Versorgungsleitung. Nur dann könnte auch ohne Zustimmung der Landeigentümer und der Gemeinden gebaut werden. Handelt es sich dagegen um eine Leitung, die lediglich dem Anschluss sogenannter Einspeiser (Windenergieanlagen) und damit der Entsorgung des dort produzierten Windstroms dient, könnten sich die Betroffenen quer stellen.

Die Freileitungs-Gegner fordern vor allem aber öffentliche Informationsveranstaltungen mit dem Vorhabenträger und Bürgern. Nur so könne die dringend notwendige Diskussion angestoßen und für Aufklärung und Bürgerbeteiligung gesorgt werden. Interessierte Einwohner aus weiteren betroffenen Orten entlang der geplanten Freileitungs-Trasse können sich bei Brigitte Schulz in Audorf, Telefon 0172/16 49 535, melden.