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Saftige Strafen Für Stromdiebe wird es teuer

Stromdiebe zapfen Energie aus dem Netz, ohne dafür zu bezahlen. Ihnen das nachzuweisen, ist nicht schwer, sie zu finden, dagegen schon.

Von Siegmar Riedel 20.07.2016, 03:00

Klötze l Die Energiekosten sind in den vergangenen Jahren nahezu explodiert. Und sie werden weiter steigen. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die hohen Preise Begehrlichkeiten wecken, die nicht immer auf legale Weise befriedigt werden. Denn Stromdiebe werden immer wieder mal ertappt.

Verdacht schöpfen die Energieversorger beispielsweise, wenn auf einem Grundstück das Wasser im Pool am Morgen dampft oder regelmäßig nachts das Licht in Garage und Nebengebäuden brennt. Doch meist ist es viel komplizierter, wie Ralph Montag von der Avacon weiß. Er schränkt allerdings auf Anfrage der Volksstimme gleich ein, dass sich die Größenordnung der aufgedeckten Fälle im Promillebereich, bezogen auf die Gesamtanzahl der Kunden, bewegen würde. Zahlen nannte er jedoch nicht.

Doch wie kommt ein Energieversorger einem Stromdieb auf die Schliche? Ralph Montag: „Ein Netzbetreiber hat eigene Möglichkeiten, Strom- und Gasdiebe im Netz ausfindig zu machen. Dazu gehören unter anderem Plausibilitätskontrollen der Verbrauchswerte.“ Im Klartext: Wenn in einem Vier-Personen-Haushalt nur so viel Strom verbraucht wird, wie durchschnittlich eine einzelne Person benötigt, wird nachgeguckt. Hinzu würden dann noch Meldungen über vermeintliche Stromdiebe von Lieferanten kommen und dritten Personen. „Alle aufgedeckten Fälle werden einer genauen Prüfung unterzogen“, versichert der Avacon-Sprecher.

Wird ein Stromdieb ertappt, kann das sehr teuer für den Betreffenden werden. Wie Ralph Montag erläutert, müsse dabei zwischen den straf- und den zivilrechtlichen Folgen unterschieden werden. „Zivilrechtlich können die finanziellen Nachforderungen bei Fällen mit besonders hohem Schaden für den Netzbetreiber auch schon mal den fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich erreichen“, beschreibt er. Diese Forderungen können sich sogar über mehrere Jahre zurück erstrecken, wenn es sich um einen längerfristigen Strom- oder Gasdiebstahl handelt.

Neben diesen zivilrechtlichen Forderungen des Netzbetreibers würde dann auch noch der jeweils betroffene Energielieferant zusätzlich eine entsprechende Schadenersatzforderung erheben.

Wie viele der aufgedeckten Fälle letztlich vor Gericht landen würden, sagt Ralph Montag nicht. Nur so viel: „Liegt ein Strom- oder Gasdiebstahl vor, bei dem die Avacon AG geschädigt wurde, erfolgt immer die Erstattung einer entsprechenden Anzeige.“ Es würde dann in der Regel von den Gesamtumständen abhängen, ob der Fall vor Gericht entschieden werde. Die Entscheidung würde in den Händen der jeweiligen Staatsanwaltschaften liegen.

Falls jemand der Meinung ist, sein Nachbar zapft schwarz Strom ab, kann er sich direkt an die Polizei oder den Netzbetreiber wenden. „Wichtig ist dann die Angabe der Daten des Meldenden, um bei späteren Rückfragen Kontakt mit ihm aufnehmen zu können“, begründet Ralph Montag. Selbstverständlich würden derartige Hinweise vertraulich behandelt. Dieser Wunsch würde gleich bei der Aufnahme der Meldung vermerkt werden. Bei anonymen Meldungen sei die Wahrscheinlichkeit erheblich niedriger, dass der Netzbetreiber eingreifen könne. Denn: „Grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung auch für unsere Kunden“, betont Montag. Bevor bei einem Verdacht eingeschritten werde, müsse die Überprüfung der Meldung einen hinreichenden Tatverdacht bestätigen. Fehlt aber bei anonymen Meldungen die Rückfragemöglichkeit, könnten Hinweise mitunter mangels Tatverdacht nicht weiterverfolgt werden.