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Laubholzbockkäfer 6 Fakten zum Kampf gegen den Käfer

Der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) hat den Magdeburger Norden und das angrenzende Umland weiter fest im Griff.

Von Rainer Schweingel 28.08.2015, 10:54

Magdeburg l Der aus Asien eingeschleppte Schädling kann in Deutschland derzeit nur auf einem Weg bekämpft werden: Befallene Bäume und mögliche Wirtsbäume (Laubbäume) im Umkreis von 100 Metern müssen gefällt werden. Das beunruhigt viele, droht doch ein noch größerer Kahlschlag als bisher. Allein im Magdeburger Norden sind schon mehr als 3100 Bäume wegen des Käfers gefällt worden. Inzwischen steht der Schädling kurz vor dem Herrenkrug und dem Stadtpark. Auf dem Nonnenwerder in der Elbe nördlich des Herrenkrugsteges und im Wiesenpark auf der östlichen Seite der Elbe nördlich des Herrenkruges stehen weitere Baumfällaktionen an. Die Angst ist nun groß, dass auch die Bäume im historischen Herrenkrugpark vom Käfer heimgesucht werden. Am Montag wollen sich unter anderen Landwirtschaftsminister Hermann Otto Aikens und Oberbürgermeister Lutz Trümper zum weiteren Vorgehen äußern. Die Volksstimme gab vorab Leserfragen, unter anderem von Frank Joswiak aus Heyrothsberge, an die Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in Bernburg weiter, die die Bekämpfung des Käfers leitet. Es antwortet Dr. Ursel Sperling, Dezernatsleiterin Pflanzenschutz der Landesanstalt.
1. Was ist das Ergebnis der gemeinsamen Sitzung mit der Stadt Mitte August zum Käfer?
Mit der Stadt Magdeburg wurde die aktuelle Befallsituation besprochen und das weitere Vorgehen abgestimmt. Insbesondere handelt es sich hier um Fragen des Transports und der Vernichtung von Laubholzschnitt aus dem Befallsgebiet.
2. Gibt es außer Beobachtungs- und Fällaktionen noch andere Maßnahmen, die die Ämter und Behörden verfolgen?
Grundlage aller Handlungen ist der Durchführungsbeschluß der EU vom 9. Juni 2015 zur Bekämpfung des ALB, der für alle Mitgliedsstaaten gilt. Handlungsspielräume sind hierbei begrenzt. Im Vordergrund steht der Schutz gegen Einschleppung und Verschleppung des Quarantäneschädlings sowie bei Auftreten die Ausrottung des Schädlings. Als Maßnahmen des Quarantäneschutzes zählen bei Feststellung des Befalls auch die Erfassung der befallsverdächtigen Bäume in der Quarantänezone, deren Beobachtung, also Monitoring, sowie Fällung und Entsorgung der spezifizierten Bäume aus der Fällzone im 100-Meter-Radius um den befallenen Baum. Neben diesen Maßnahmen wird seit 2005 Verpackungsholz bei der Einfuhr in die EU kontrolliert. Grundlage hierfür ist der internationale Standard für Verpackungsholz ISPM 15. Dieser Standard soll verhindern, dass über den weltweiten Handel befallenes Verpackungsholz verwendet wird. An allen Grenzeinlassstellen, in Sachsen-Anhalt sind das auch die Binnenhäfen, wird in enger Zusammenarbeit mit den Zolldienststellen sämtliches Verpackungsholz bei Warenlieferungen kontrolliert, um eine Einschleppung dieses Käfers zu verhindern. Über solche Kontrollen konnte auch in Sachsen-Anhalt bereits befallenes Verpackungsholz rechtzeitig festgestellt und der Käfer vernichtet werden. Als weitere Monitoringmaßnahme wurden im Quarantänegebiet durch den Pflanzenschutz-Dienst Pheromonfallen installiert, die attraktiv für unbefruchtete weibliche Tiere sind, um zumindest die Flugaktivität des Käfers festzustellen. Diese Peromonfallen sind neu und befinden sich noch in der Erprobung.
3. Wird an einem in der EU tauglichen Mittel geforscht, mit dem der Käfer bekämpft werden kann? Das in den USA zugelassene Mittel darf hier nicht verwendet werden. Aber es gibt in Magdeburg Forschungsinstitute oder Firmen, die solche tauglichen Mittel entwickeln könnten. Wurde oder wird so etwas beauftragt, von Behördenseite?
Forschungsaktivitäten gibt es weltweit. Hieran beteiligt sich neben wissenschaftlichen Einrichtungen und Behörden auch die forschende Pflanzenschutzindustrie. In Sachsen-Anhalt sind mir dazu keine Einrichtungen bekannt. Es gibt Forschungsprojekte in Nordrhein-Westfalen und in Bayern.
4. Der Käfer ist bis Oktober aktiv, dann über den Winter nicht. Wie wird die Zeit genutzt, um langfristigere und auf die Zukunft angelegte Vorkehrungen zu finden und vorzubereiten?
Der Winter wird durchgehend für Monitoringarbeiten genutzt, da insbesondere in der laubfreien Zeit eine gute Sicht in die Baumkronen möglich ist und so auch weitere Bekämpfungsaktionen durchgeführt werden können.
5. Die Alternative könne doch nicht sein, dass jeder gefährdete Baum gefällt wird, wenn der Käfer gesichtet wird.
Jeder befallene Baum wird gefällt. Der Befall wird durch entsprechende Referenzuntersuchungen im Labor bestätigt um Verwechselungen mit anderen Käfern rechtssicher auszuschließen. Nach dieser Befallsfeststellung wird entsprechend oben genannten Durchführungsbeschlusses ein abgegrenztes Gebiet ausgewiesen und die erforderlichen Maßnahmen in einer Allgemeinverfügung festgelegt.
6. Welche Regeln kommen im Herrenkrug zur Anwendung, falls dort ein Käfer gefunden wird?
Im Herrenkrug wurde noch kein Befall festgestellt. Der ostelbische Befall findet sich deutlich nördlich vom Park. Für den schlimmen Fall eines Befalls greifen wieder die Regelungen des Durchführungsbeschlusses.