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Polizeistatistik Drogen holen Alkohol am Steuer ein

In den ersten vier Monaten 2017 stoppte die Polizei in Magdeburg 171 Drogen- und 127 Alkoholsünder am Steuer.

Von Jana Heute 14.05.2017, 11:00

Magdeburg l Ob Cannabis, „Crystal“ oder Amphetamine. Drogendelikte im Straßenverkehr stehen Alkoholsünden in nichts mehr nach.  Seit 2015 steigt die Zahl der ertappten Rauschgiftsünder hinterm Steuer. Das spiegelt sich auch in den Polizeimeldungen unserer täglichen Rubrik „Aus den Revieren“ wider: So wurde am vorigen Mittwoch eine 25-jährige Magdeburgerin in der Lübecker Straße ertappt. Der Drogenschnelltest bei ihr hatte positiv auf Amphetamine angesprochen. Am Wochenende war eine 32-jährige Magdeburgerin unter dem Einfluss von Cannabis in der Sudenburger Straße angehalten worden, und in der Nacht zum Mittwoch stoppte die Polizei einen 39-jährigen Mercedesfahrer in Sudenburg, der ebenfalls unter Drogeneinfluss am Steuer gesessen hatte. Nur drei Fälle aus den letzten Tagen. Bei den Drogenschnelltests, die die Polizei vermehrt bei Verkehrskontrollen durchführt, wird sie auch immer häufiger fündig.

Erstmals lösen jetzt sogar die Drogenfahrten jene unter Alkohol ab. Die Magdeburger Polizei konnte in den ersten vier Monaten dieses Jahres 171 Drogenfahrten im Stadtgebiet stoppen. Damit sind schon nach vier Monaten 64 Prozent der ertappten Drogenfahrten des ganzen Jahres 2016 erreicht.

Den 171 festgestellten Drogenfahrten von Januar bis April 2017 standen 127 aufgedeckte Alkoholfahrten, also deutlich weniger, gegenüber. In 19 Fällen waren die Kraftfahrer sogar mit einem extrem gefährlichen Mix aus Alkohol und Drogen unterwegs. Insgesamt steigt zudem die Zahl der aufgedeckten Drogenfahrten: Im Jahr 2015 waren es 232, im vorigen Jahr dann 267, und jetzt sind es also schon 171 von Anfang Januar bis Ende April.

Dabei ist das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln alles andere als ein Kavaliersdelikt. Das gilt selbst wenn Unfälle oder eine konkrete Verkehrsgefährdung ausbleiben und man „nur“ mit den konsumierten Drogen erwischt wird. Anders als beim Alkohol gibt es bei Drogendelikten im Straßenverkehr keine „Promillegrenze“. Das hat zur Folge, dass Fahren unter Drogen zunächst immer als Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Paragraf 29 BtMG – Straftat) angesehen wird, erklärt Polizeisprecher Mike von Hoff. Gleichzeitig liegt ein Verstoß gegen Paragraf 24a des Straßenverkehrsgesetzes vor (Ordnungswidrigkeit). Und es geht weiter: „Es erfolgt auch immer eine Mitteilung an die Führerscheinstelle bezüglich des Verdachtes einer Fahrt unter berauschenden Mitteln“, so von Hoff. Die meisten Fälle landen letztlich auf dem Tisch der Bußgeldstelle. Aus der Ordnungswidrigkeit wird ein Bußgeld, das zwischen 500 und 1500 Euro liegen kann, erklärt von Hoff. Die Höhe richte sich nach möglichen vorhandenen Eintragungen in Flensburg. „Es wird zudem ein Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten fällig“, zählt der Polizeisprecher auf.

Die Führerscheinstelle prüfe zugleich die Tauglichkeit des Fahrers für das Führen eines Kfz. „In Fällen des Nachweises harter Drogen im Blut erfolgt der sofortige Führerscheinentzug“, sagt Mike von Hoff. Bei der Neubeantragung werde eine MPU, also der„Idiotentest“, fällig.

Die Polizei führt bei den erfassten Drogenfahrten allerdings keine Statistik über die Art von Betäubungsmitteln, die am Steuer mit im Spiel war. Interessant ist aber ein Blick in die Kriminalitätsstatistik. Danach wurden in Magdeburg 2016 insgesamt 699 Fälle wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz von der Polizei abgeschlossen. Davon waren u. a. 9 mit Heroin, 40 mit Kokain, 129 mit Amphetamin, 129 mit Methamphetamin (davon 114 mit kristallinem Methamphetamin – „Crystal“) und 368 mit Cannabis.

Erschreckend wirkt parallel dazu die Zahl der Drogentoten in Sachsen-Anhalt. Sie macht letztlich die Ernsthaftigkeit des Themas deutlich. Danach gab es 2016 in Sachsen-Anhalt 17 Todesfälle durch Rauschgiftmissbrauch – so viele wie noch nie. Darunter waren zwei Drogentote aus Magdeburg.