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Abriss Wohnungsleerstand ist ein Problem

Der Rat der Gemeinde Am Großen Bruch hat den Abriss eines Nebengebäudes der Verwaltung in Hamersleben beschlossen.

Von Christian Besecke 14.04.2017, 06:00

Wulferstedt l Ein Nebengebäude der Außenstelle der Verbandsgemeinde Westliche Börde in Hamersleben ist nicht mehr zu retten. „Es ziehen sich deutliche Risse durch den Bau“, erläutert Bürgermeisterin Eva Stroka (FDP). „Es besteht Gefahr für Leib und Leben.“ Die Gemeinde sei zur Gefahrenabwehr verpflichtet. „Eine andere Lösung gibt es nicht“, fügt sie hinzu. „Außerdem sind wir in Zugzwang.“ Die Ratsmitglieder haben daher eine überplanmäßige Ausgabe von 14.000 Euro für den Abriss beschlossen. Der Gefahrenbereich ist bereits mit einer Absperrung versehen worden. „Die Ausschreibung für das Vorhaben soll so schnell wie möglich erfolgen, damit sich hier etwas tut“, merkt die Bürgermeisterin an.

Der gemeindeeigene Wohnungsleerstand ist ebenfalls eines der großen Probleme, die die Ratsmitglieder zu lösen haben. „Die Wohnungen werden von der Verbandsgemeinde verwaltet“ erklärt Eva Stroka. „Ein neues Konzept sieht vor, einzelne Grundstücke zu verkaufen. Es handelt sich dabei im Speziellen um drei Häuser im Ortsteil Hamersleben.“

Außerdem wolle man drei leerstehende Wohnungen renovieren lassen und dann zur Vermietung anbieten. Diese sollen schnellstmöglich „an den künftigen Mieter“ gebracht werden. Die Ratsmitglieder sprachen sich zudem dafür aus, hier künftig eine Kaution bei der Neuvermietung einzuführen. Das war bisher nicht der Fall, diene aber künftig der Sicherheit. Die Bewerbung für die Wohnungen solle über die gemeindeeigene Webseite erfolgen. „Auch eine Verlinkung zur Seite der Verbandsgemeinde erscheint uns sinnvoll“, betont die Bürgermeisterin.

Frohe Botschaft hat sie für die Bürger in der Gemeinde. „Die Richtlinie für den Erwerb von Altbauten, die es bislang in Wulferstedt gab, wird nun auf die gesamte Gemeinde ausgedehnt“, verkündet sie. Damit kommen Erwerber von alten Häuser in den Genuss einer einmaligen Förderung, die einen Zuschuss von 600 Euro für das benötigte Altbaugutachten darstellt. Außerdem kann es jährliche Förderungen über einen Zeitraum von sechs Jahren geben. Diese können ebenfalls 600 Euro und eine Zuschuss für jedes Kind von 300 Euro umfassen. Die Maximale Förderung liegt hier bei 1500 Euro. „Anträge dafür sind an die Verbandsgemeinde zu richten“, klärt Eva Stroka auf. „Der Gemeinderat befasst sich dann mit den jeweiligen Anträgen.“

In Anspruch hat die Möglichkeit jedoch bis dato niemand. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Gelder stehen jedoch im Haushalt der Gemeinde bereit. „Wir wollen auf diese Weise Unterstützung für den Erhalt der alten Ortskerne leisten“, sagt die Bürgermeisterin. „Die Förderung betrifft natürlich nur Altbauten und keine komplett neu errichteten Gebäude.“

Die Diskussion zur Verkehrssituation in der Hornhäuser Straße in Hamersleben läuft indessen noch weiter. Derzeit gilt dort ein eingeschränktes Halteverbot. Die Anwohner haben sich jedoch dagegen ausgesprochen. „Es gab schon einmal einen Vor-Ort-Termin im Januar“, berichtet Eva Stroka. „Demnächst schauen wir uns die Situation noch einmal an.“ Dieses Mal seien alle Ratsmitglieder dabei anwesend, denn es werde eine Verkehrssituation mit landwirtschaftlicher Technik simuliert. Nach dem Termin werde eine endgültige Entscheidung im Gemeinderat fallen.