Kita-Gebühren Höhere Kosten geplant

Die Kita-Gebühren in der Westlichen Börde sollen steigen. Höhe und Zeitpunkt sind aber noch nicht entschieden.

Von René Döring 20.05.2016, 01:01

Gröningen l Derzeit zahlen Eltern für eine sechsstündige Betreuung ihrer Krippenkinder in den Kindertagesstätten der Westlichen Börde 130 Euro im Monat, für eine zehnstündige Betreuung 170 Euro. Eine bereits im Vorjahr im Verbandsgemeinderat diskutierte Beschlussvorlage sah eine Erhöhung für dieses Jahr auf 160 Euro und 220 Euro sowie für das nächste Jahr gar auf 185 Euro und 270 Euro vor. Und für alle anderen Stundenstaffelungen eine prozentual ähnliche Erhöhung. Laut dieser Beschlussvorlage sollten zudem die Gebühren für den Hortbereich in einem Schritt zu diesem Jahr von 65 Euro auf 100 Euro angehoben werden. Die Gebühren im Kindergartenbereich sollten sich nicht ändern.

Doch hatte der Verbandsgemeinderat dann in seiner Sitzung am 3. Dezember über all das gar nicht abgestimmt. Denn in der Diskussion war deutlich geworden, dass es für diese Zahlen keine Mehrheit geben wird, weshalb die Verbandsgemeindebürgermeisterin Ines Becker seinerzeit die Beschlussvorlage zurückgezogen hat.

Dabei hatte es zuvor in den Beratungen der Fachausschüsse noch ganz anders ausgesehen. Denn vom Schul- und Sozialausschuss des Verbandsgemeinderates waren diese Erhöhungspläne am 27. Oktober 2015 einstimmig und vom Haupt- und Finanzausschuss am 12. November mehrheitlich befürwortet worden.

Jetzt steht eine solche Gebührenerhöhung erneut zur Diskussion, wurde auch schon in den Ausschüssen darüber geredet. Allerdings liegen diesmal keine konkreten Zahlen vor. Der jeweilige Tagesordnungspunkt heißt lediglich: „Information zur Anpassung der Kostenbeiträge im Kindertagesstättenbereich“.

Nachdem der Schul- und Sozialauschuss am 14. April keine Entscheidung getroffen hat, weil er noch abwarten wollte, wohin die Politik der neuen Landesregierung in Sachen Kindertagesstätten geht, hat sich nun der Haupt- und Finanzausschuss in der Vorwoche mit großer Mehrheit für eine alsbaldige Gebührenerhöhung ausgesprochen. Sieben der acht Mitglieder waren dafür, nur Eva Stroka (Bürgerinitiative Am Großen Bruch/FDP) war dagegen.

Die Verwaltung wurde schließlich beauftragt, mehrere Erhöhungs-Vorschläge nebst Übersicht der in den umliegenden Kommunen erhobenen Gebühren zu erarbeiten und das Ganze in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates am 2. Juni zur Abstimmung vorzulegen.

Dabei solle es sich jedoch um eine „moderate“ Erhöhung handeln, die möglicherweise in mehreren Etappen erfolgt, wie in jeder Wortmeldung betont worden ist. „Wir müssen über eine solche moderate Erhöhung reden, weil wir es uns finanziell nicht mehr erlauben können, unserer Kindertagesstätten jährlich mit meiner Million Euro zu stützen“, sagte beispielsweise Klaus Mager (CDU-UWG Fraktion Ausleben), dem unter anderem Roland Stankewitz (Fraktion Gröningen) zustimmte: „Eine Erhöhung der Gebühren muss vorbereitet werden“.

Möglicherweise werden Verbandsgemeindebürgermeisterin Ines Becker und Kämmerin Jutta Oberhack in der Diskussion am 2. Juni noch einmal die gesetzlichen Grundlagen erläutern, wie sie es auch schon im Dezember vor Jahresfrist getan hatten. Wonach laut nach wie vor gültigem Kinderförderungsgesetz des Landes 50 Prozent der Kosten eines Kindertagesstättenplatzes die „Wohnsitzgemeinde“, in diesem Fall also die Verbandsgemeinde Westliche Börde übernehmen muss und die anderen 50 Prozent auf die Eltern umgelegt werden können. Und da aktuell lediglich die Kostenregelung im Kindergartenbereich dem möglichen 50-Prozent-Elternanteil nahe komme, seien nun Erhöhungen für den Krippen- und Hortbereich durchaus möglich.

Wobei die mehrheitliche Zustimmung einer Erhöhung in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates noch nicht gleich bedeuten würde, dass das Ganze dann auch so umgesetzt wird. Denn dieser Beschluss wäre zunächst eine Grundlage für die Anhörung der Elternkuratorien aller Kindertagesstätten. Diese Anhörungen schreibt der Gesetzgeber vor, bevor Gebühren tatsächlich erhöht werden, also die entsprechende Gebührensatzung per Beschluss geändert wird. Wobei sich der Verbandsgemeinderat aber nur die Meinungen der Kuratorien anhören, sie jedoch am Ende bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigen muss.

Sollte das Ganze Prozedere bis zum Herbst über die Bühne gehen, würde die Erhöhung wohl nach dem Stand der Dinge im nächsten Jahr wirksam werden.