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Obdachlosenheim Container bleibt unbewohnt

Ein Obdachlosenheim in einem Wohncontainer wird es nicht geben. Osterburg zieht die Reißleine. Aus Kostengründen.

Von Nico Maß 28.04.2017, 01:01

Osterburg l Sämtliche Umbauaktivtitäten am Wohncontainer sind gestoppt. Und das vermutlich auf Dauer. Denn mit der Post des Brandschutzprüfers aus dem Landrats­amt, die den Osterburgern im März ins Haus flatterte, hat es die Verwaltung quasi amtlich. Aktuell wird der aus DDR-Zeiten stammende Container den für eine Wohn­unterkunft vorgeschriebenen Brandschutz-Standards nicht gerecht. Das ergab eine Vor-Ort-Besichtung des Fachmanns aus der Kreisbehörde. Der hatte sich auf Initiative der Osterburger Verwaltung in dem Container umgeschaut und erhebliche Mängel ausgemacht. Um diese zu beseitigen und sämtliche Auflagen zu erfüllen, müsste die Einheitsgemeinde tief in die eigene Tasche greifen. Auf „etwa 80 000 Euro“ beziffert Bauamtsleiter Matthias Köberle die nötige Summe. Unter anderem wäre der Container komplett mit brandhemmenden Gipskartonplatten einzuplanken. Zudem sei die derzeitige Decke zurück zu bauen und durch ebenfalls brandhemmendes Material zu ersetzen, nannte der Bauamtsleiter konkrete Beispiele aus dem kreislichen Forderungskatalog.

Weil eine Kosten­explosion droht, geht die Kommune auf Distanz. Und nimmt mit großer Wahrscheinlichkeit auf Dauer Abstand von der Container-Lösung, obwohl in den zurückliegenden Monaten bereits rund 15 000 Euro investiert wurden, um unter anderem die Heizung und Elektrik auf Vordermann zu bringen und die Unterkunft für die Wohnzwecke fit zu machen. Dass dieser Betrag jetzt als Fehlinvestition abgeschrieben werden dürfte, sei aber nicht der Einheitsgemeinde anzukreiden, stellte Bürgermeister Nico Schulz klar. Denn die Arbeiten am und im Container begannen erst, nachdem der Kommune im Herbst 2016 vom Bauordnungsamt des Landkreises grünes Licht signalisiert wurde. Von den jetzt erhobenen Brandschutzauflagen sei in der Baugenehmigung aber keine Rede gewesen. Demzufolge beabsichtigt die Einheitsgemeinde nun, „vom Landkreis die Erstattung der bereits investierten Gelder einzufordern“, sagte Nico Schulz. „Wir durften uns darauf verlassen, dass das Bauordnungsamt die einzelnen Fachabteilungen angemessen beteiligt, bevor es die Baugenehmigung erteilt. Wenn das wie in diesem Fall offenkundig nicht geschehen sein sollte, ist das nicht unser Verschulden“, fügte er begründend hinzu.

Unabhängig davon sucht die Verwaltung im Gebiet der Kernstadt nach einer Alternative, in der die kommunale Notunterkunft eingerichtet werden könnte. Dass dabei womöglich wieder das an der Ecke Gartenstraße/Werbener Straße sowie in Nachbarschaft zur Begegnungsstätte der Volkssolidarität gelegene frühere Obdachlosenheim ins Spiel kommt, schloss Matthias Köberle nicht aus. „Das ist eine Op­tion, die wir prüfen.“ Klar sei aber auch: Es wird noch dauern, bis Osterburg wieder über ein Obdachlosenheim verfügt. „Der Zeitpunkt dafür hat sich deutlich nach hinten verschoben“, bestätigte der Bauamtsleiter.