1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Salzwedel
  6. >
  7. Mehrfacher Straftäter verurteilt

Gericht Mehrfacher Straftäter verurteilt

Innerhalb eines Jahres wurde ein Salzwedeler mehrfach straffällig. Am Dienstag musste er sich vor dem Gericht verantworten.

Von Antonius Wollmann 02.12.2015, 17:10

Salzwedel l Wer am Dienstag die Verhandlung gegen Moussa L. (Name geändert) vor dem Amtsgericht Salzwedel verfolgte, staunte nicht schlecht. Innerhalb eines halben Jahres hatte der 30-Jährige sechs justiziable Vergehen gesammelt. Richter Klaus Hüttermann stellte deshalb fest: „Der Angeklagte schafft sich sein eigenes Recht. Die Vielfalt der Vorwürfe ist bemerkenswert.“

Verhandelt wurden zwei Fälle von gefährlicher Körperverletzung, Schwarzfahren, Beleidigung, Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz und Diebstahl. Alle Taten wurden in der ersten Hälfte des Jahres 2015 zur Anzeige gebracht. Insgesamt mussten elf Zeugen gehört werden, fast vier Stunden wurde verhandelt.

Die Serie der Verfehlungen begann im Januar, als er einem indischen Mitbewohner der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber an der Siedlung des Friedens mit einem Schlagstock Kopfverletzungen zugefügt haben soll. Die Polizei stellte im Nachgang das vermeintliche Tatwerkzeug sicher. Vor Gericht konnte das Geschehen jedoch nicht mehr rekonstruiert werden. Einerseits, weil das Opfer Deutschland mittlerweile Richtung Schweden verlassen hat. Andererseits, weil ein verbliebener Zeuge indischer Abstammung kein Deutsch sprach und deshalb als Zeuge ausschied.

Deshalb blieb einzig die Aussage des anwesenden Sicherheitsmannes verwertbar. Er berichtete, am Tatabend von Moussa L. mehrfach beleidigt worden zu sein. Zum Vorwurf der Körperverletzung steuerte er nichts Substantielles bei. Der Angeklagte selbst hatte ausgesagt, von zwei Indern beim Kochen attackiert worden zu sein. Daraufhin habe er sich gewehrt, jedoch nicht mit dem Stock zugeschlagen. Da der Tathergang im Dunkeln blieb, wurde die Anklage fallen gelassen.

Der Vorwurf der zweiten gefährlichen Körperverletzung hielt einer genaueren Prüfung ebenfalls nicht stand. Wiederum spielte sich das Geschehen in der Gemeinschaftsunterkunft ab. Moussa L. war im Juni mit einem Freund aneinander geraten und soll ihn mit einem Messer und Pfefferspray bedroht haben. Das Opfer sagte zwar aus, vom Angeklagten geschlagen worden zu sein, verneinte aber, dass Messer und Pfefferspray im Spiel waren. Vielmehr hätte ihm Moussa L. heißes Wasser über den Kopf geschüttet. Verletzungen waren indes nicht dokumentiert worden, die Anklage ließ sich deshalb nicht aufrecht erhalten.

Ohne jeden Zweifel hatte Moussa L. dagegen im Mai dieses Jahres zwei Brötchen in einem Salzwedeler Supermarkt gestohlen. Dieser Fall wäre wegen Geringfügigkeit wohl nicht vor dem Gericht gelandet, hätte der 30-Jährige nicht im Nachgang des Diebstahls eine Angestellte und einen anderen Kunden massiv beleidigt.

Die beiden hatten bemerkt, dass sich Moussa L. die Brötchen in die Tasche gesteckt hatte. Der Aufforderung, sie zu bezahlen, war er nicht nachgekommen. Stattdessen hatte er den Laden verlassen. Als die Mitarbeiterin und der Zeuge ihn an der Flucht hinderten, versuchte Moussa L., die beiden einzuschüchtern. Er bezeichnete sie als Bastarde und stieß diffuse Morddrohungen aus. Erst die herbeigerufenen Polizisten entspannten die Situation. Ob der Angeklagte dabei alkoholisiert war oder unter Drogeneinfluss stand, blieb unklar. Die Beamten hatten versäumt, ihn den einschlägigen Tests zu unterziehen.

Ohne zu zögern, gab Moussa L. zu, mehrfach schwarzgefahren zu sein. Erwischt worden war er dabei in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Damit war nachgewiesen, dass er gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen hatte. Denn eigentlich darf er sich als Asylbewerber nur im Stadtgebiet von Salzwedel aufhalten.

In der Summe brachten die Taten Moussa L. nicht ins Gefängnis. Dafür wurde er aber mit einer empfindlichen Geldbuße bestraft . Klaus Hüttermann verurteilte ihn zu einer Strafe von 180 Tagessätzen zu je 10 Euro. Zahlt Moussa L. nicht, geht er für sechs Monate in Haft.