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Biogas Binde Straathof "ist wohl der Kragen geplatzt"

Im Salzwedeler Amtsgericht hieß es am Mittwoch Adriaan Straathof gegen den Altmarkkreis Salzwedel.

Von Antje Mewes 26.05.2016, 01:01

Salzwedel l Richter Klaus Hüttermann sprach am Mittwoch von einer „schwierigen Gemengelage“ im Widerspruchsverfahren, das Adriaan Straathof gegen den Kreis angestrengt hat. Denn der Vorwurf der illegalen Inbetriebnahme der Biogasanlage in Binde liegt zweieinhalb Jahre zurück. Trotz einer Nutzungsuntersagung ist sie Ende 2013 mit der ersten Stromeinspeisung ans Netz gegangen. Widerrechtlich nach Rechtsauffassung des Altmarkkreises, der am 12. November 2015 zwei Bußgeldbescheide erließ.

Einen über 50  000 Euro gegen den Unternehmer Aadrian Straathof und einen gegen die Bio Power Binde GmbH, als Betreiberin der Anlage und Tochterunternehmen, der Straathof-Holding, die inzwischen zur LFD-Holding mit neuer Geschäftsführung umfirmierte. Der Betrieb soll 200 000 Euro zahlen. Dabei gehe es um die Abschöpfung widerrechtlich erlangter Gewinne, aus der zu dem Zeitpunkt illegal betriebenen Anlage, hieß es in der Verhandlung.

Straathof und der Geschäftsführer der GmbH waren zur Verhandlung geladen, ließen sich aber vom bekannten Star-Anwalt Johann Schwenn vertreten. Der argumentiert unter anderem mit der Untätigkeit der Verwaltung, die die Genehmigung der Anlage zu spät erteilt habe. Herausgezögert hatte sich das Genehmigungsverfahren, weil die Stadt Arendsee ihr Einvernehmen versagt hatte, das der Altmarkkreis als zuständige Behörde auf rechtlicher Grundlage letztendlich Ende Januar 2014 ersetzte.

In der Zwischenzeit, sei „Herrn Straathof wohl der Kragen geplatzt und er hat die Biogasanlage ans Netz gehen lassen“, mutmaßte der Richter.

In dem Verfahren am Mittwoch sollten zunächst die unterschiedlichen Standpunkte ausgetauscht werden. Der Altmarkkreis wurde von Rechts-amtsmitarbeiterin Heike Lüttge vertreten. Sie verteidigte die Höhe des Bußgeldbescheids gegen Straathof unter anderen damit, dass die ungenehmigte Inbetriebnahme der Biogasanlage nicht der erste Verstoß des Unternehmers gegen geltendes Recht gewesen und vorsätzlich geschehen sei.

Was die 200  000 Euro für die Biogas-Firma anbelange, seien genaue Berechnungen aufgestellt worden. Richter Klaus Hüttermann bestätigte, dass seitens des Kreises sehr akribisch gearbeitet worden sei. Doch genau daran schieden sich die Geister. Auch die Staatsanwaltschaft hatte die Forderung als zu hoch eingestuft. Der zuständige Staatsanwalt war nicht zur Verhandlung erschienen, hatte aber im Vorfeld mit Richter Klaus Hüttermann telefoniert. Es gehe auch um die Frage: „Wie hoch sei die Schuld der jetzt Betroffenen?“

Deshalb gab es schließlich ein „Angebot, das man nicht ablehnen kann“, wie es Anwalt Schwenn zuvor scherzhaft formulierte. Die Bußgeldsumme für die Bio Power Binde GmbH könnte nach dem Vorschlag des Richters um 50  000 Euro gemindert werden. Für den Unternehmer Straathof bleibt es bei den 50  000 Euro. Beide Parteien haben nun vier Wochen Zeit zu prüfen und sich zu beraten, ob sie damit leben können. Anderenfalls würde das Verfahren mit einer umfangreichen Beweisaufnahme fortgesetzt.