1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Salzwedel
  6. >
  7. Von der Monokultur zum naturnahen Wald

Fördermittel Von der Monokultur zum naturnahen Wald

Waldbesitzer können jetzt Fördermittel des Landes erhalten, wenn sie ihre Bestände umgestalten oder wenn sie der Natur ihren Lauf lassen.

Von Uta Elste 09.05.2017, 03:00

Salzwedel l „Hierzulande gibt es viele Bestände mit amerikanischen Baumarten“, so das Fazit von Revierförster Ralf Knapp. Der Vorteil für Waldbesitzer sei nachvollziehbar: Roteiche, Küstentanne und Douglasie wachsen schnell, Letztere auf Böden mittlerer Qualität sogar schneller als Kiefer und Fichte. Außerdem haben sie, von Pilzen und Rehen abgesehen, hierzulande keine natürlichen Feinde.

Die neue Richtlinie Waldbau des sachsen-anhaltischen Umweltministeriums unterstützt neben der naturnahen Waldbewirtschaftung den Umbau von Beständen. Die Ziel: Aus Wäldern, die nur aus einer oder solchen Baumarten bestehen, die nicht zum Standort oder zu den klimatischen Bedingungen passen, sollen stabile Laub- und Mischwaldbestände entstehen.

Daher werden bei der Aufforstung die Vorbereitung, die Pflanzen sowie der Zaunbau gefördert, des Weiteren innerhalb von fünf Jahren viermal eine Pflege der Kultur. Als Fördermittel sind 85 Prozent der Nettokosten möglich, der Waldbesitzer muss einen Eigenanteil übernehmen, nicht förderfähig ist die Mehrwertsteuer. Mindestens 30 Prozent der Bäume, die dann neu gepflanzt werden, müssen einheimische Arten sein.

Allerdings kommen nicht für jeden Standort alle Bäume infrage. Entscheidendes Kriterium sei die Klimastufe, erläutert Ralf Knapp. Für feuchte Standorte, die im Raum Diesdorf anzutreffen sind, gelten andere Bestimmungen als etwa für den als mäßig feucht eingestuften Ferchau bei Kuhfelde oder die trockenen Standorte im Raum Gardelegen.

Die Richtlinie bevorzugt die Bündelung der Anträge, fügt Ralf Knapp hinzu. Mindestens zwei Waldbesitzer sollten sich für einen Antrag zusammenschließen, idealerweise ein Sammelantrag über die jeweilige Forstbetriebsgemeinschaft gestellt werden. Bei einem Waldbesitz von mehr als 30 Hektar ist ein vereinfachter und bei mehr als 100 Hektar ein kompletter Waldbewirtschaftungsplan erforderlich. Weitere Details des Antrages betreffen Anzahl und Nachweis der einzuholenden Angebote sowie die Qualität des Saatgutes, aus dem die Pflanzen gezogen worden sind. „Als Ansprechpartner fungiert in jedem Fall der zuständige Revierförster“, verweist Ralf Knapp.

Unter dem Stichwort Waldumweltmaßnahmen fasst eine weitere Richtlinie Fördermöglichkeiten für Naturschutz über das gesetzlich vorgeschrie- bene Maß hinaus zusammen. Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Projekt nicht um eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme handelt.

Das Land unterstützt auf diese Weise etwa, wenn sogenannte Biotopbäume nicht genutzt werden. Für Eichenarten beispielsweise ist unter verschiedenen Bedingungen eine Förderung von 300 Euro möglich. Bleibt Totholz, das zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch energetisch nutzbar ist, im Wald liegen, kann das einmalig je nach Baumart mit bis zu 160 Euro unterstützt werden. Bis zu zehn Jahre sind Zuschüsse möglich, wenn Waldbesitzer auf die Nutzung von Altholzbeständen verzichten. Entfernt der Waldbesitzer zu einem bestimmten Wuchszeitpunkt so genannte nicht lebensraumtypische Gehölze, können 500 Euro pro Hektar gezahlt werden.