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Gericht Prügelei am Heiligen Abend

Ein 26-jähriger Inder musste sich vor dem Amtsgericht Salzwedel wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Von Annemarie Fehse 11.01.2017, 02:00

Salzwedel l Zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, ist Dienstag ein 26-jähriger Inder verurteilt worden. Die Anklage lautete, eine andere Person misshandelt zu haben, also gefährliche Körperverletzung.

Am 24. Dezember 2015 kam es zu dem Vorfall, an dem augenscheinlich zunächst drei Personen beteiligt gewesen waren: zwei Inder und ein Afghane. Der Angeklagte sagte aus, dass der Vorwurf nicht stimme, nämlich: Dass er zusammen mit seinem Freund den Afghanen zunächst beleidigt und dann geschlagen hätte – und das mit einem Eisenring mehrmals auf Kopf, Rücken und Nacken.

Dies bestritt der angeklagte Inder vor Gericht. Sein vermeintlicher Komplize war nicht zur Verhandlung erschienen, weshalb das Verfahren nur gegen den 26-Jährigen eröffnet wurde. Entgegen der Anklage sagte der Inder aus, der Afghane habe ihn zuerst geschlagen, woraufhin er selbst sich nur gewehrt habe. Nachdem der Geschädigte gehört wurde, zweifelte Richter Klaus Hüttermann nicht mehr an der Schuld des Inders. Zwar sei nicht sicher, ob der zweite Angeklagte ebenfalls tätig gewesen war. Denn der 24-jährige Afghane beschuldigte diesen, von ihm in den Schwitzkasten genommen worden zu sein.

Am Ende zählte für Klaus Hüttermann allerdings nur, ob der Angeklagte die Tat begangen hatte oder nicht. Der stritt den Vorfall noch immer ab – mühevoll begleitet von einer Dolmetscherin, die versuchte, auf Englisch etwas zu vermitteln. Ein weiterer Zeuge, der zum Tatzeitpunkt in der Gemeinschaftsunterkunft in Salzwedel Wachdienst hatte, bestätigte den Verdacht der Staatsanwältin und des Richters, dass der Angeklagte sehr wohl Deutsch verstehe. „Ich konnte mich immer mit ihm verständigen“, sagte der Mann.

Somit schwand die Glaubwürdigkeit des jungen Inders während der Verhandlung immer mehr. Auch die Frage des Richters: „Waren Sie an diesem Tag betrunken?“ beantwortete der Angeklagte mit: „Es trinkt doch jeder!“ Erst zwei Polizisten, die als Zeugen geladen waren, bestätigten die Aussage: „Der Atemalkoholtest ergab 1,76 Promille.“

Letztendlich konnte nicht geklärt werden, wer zuerst auf den anderen einschlug. Fest stand jedenfalls für Richter und Staatsanwältin, dass das benutzen des Metallrings als Waffe eine gefährliche Körperverletzung darstellte. Immerhin hatte der Geschädigte eine blutende Platzwunde am Kopf, Toraxprellungen und ein Schädel-Hirn-Trauma davongetragen.

Deshalb lautete das Urteil zehn Monate Freiheitsstrafe auf zwei Jahre Bewährung. Außerdem 100 Euro Schmerzensgeld und auch der Metallarmreif wird eingezogen.