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Kunsthaus-Förderung Stadtrat will Klage nach Prüfung

Der Stadtrat hat für mehr Klarheit beim Thema Schadensersatz wegen der Umstände der Kunsthaus-Förderung gesorgt.

Von Alexander Walter 11.11.2016, 00:01

Salzwedel l Es war eher eine Meinungsbekundung als ein notwendiger Schritt. Mit der Mehrheit der Stimmen von CDU, SPD/Für Salzwedel und Salzwedel Land (20 Ja-, 8 Neinstimmen, 3 Enthaltungen) hat sich der Stadtrat am Mittwochabend dafür ausgesprochen, vor einer Regressklage gegen Salzwedels ehemalige Oberbürgermeisterin Sabine Danicke zunächst intern die Aussichten auf deren Erfolg prüfen zu lassen.

Konkret geht es um die Frage, ob Danicke der Stadt Schaden zufügte, indem sie zwischen 2012 und 2014 gegen den Willen des Stadtrates 450 000 Euro städtisches Geld für die Kunsthaussanierung freigab. Ein Antrag von SPD/Für Salzwedel, der eine Regressklage ohne weitere Prüfung vorsah, sorgte vor der Abstimmung für lebhafte Diskussionen:

„Ich beanstande, dass im Antrag der Passus ‚unrechtmäßig‘ und ‚gegen den Willen des Stadtrates‘ steht“, sagte Martin Schulz, Vorsitzender von Grüne/Bürgerbund. „Wir sind kein Gericht, die Antragsteller sollten das rausnehmen.“

Arne Beckmann, Salzwedel Land, warf Schulz daraufhin „partielle Vergesslichkeit“ vor. „Man kann das im Fernsehen und in allen Protokollen sehen“, sagte Beckmann. „Mich haben Leute angesprochen, die wollen, dass das aufgeklärt wird, und dass jemand für die Sache geradesteht.“

Ihre Fraktion werde geschlossen gegen den Antrag stimmen, erklärte Linke-Fraktionschefin Ute Brunsch: „Wir wollen erst das Klageverfahren abwarten“, sagte sie. Gemeint waren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stendal gegen Sabine Danicke, die die strafrechtliche Relevanz des Handelns der ehemaligen Stadtchefin klären sollen.

Überraschend zog Norbert Hundt im Anschluss den Antrag seiner Fraktion auf eine Regressklage ohne weitere Voraussetzungen zurück. Hundt und CDU-Chef Peter Fernitz hatten sich kurz vor der Sitzung über dieses Vorgehen abgestimmt. „Die CDU hat das klarer dargelegt“, erklärte Hundt. Es blieb der Antrag der Christdemokraten.

Dass der eigentlich überflüssig gewesen wäre, weil er sich ohnehin mit dem Vorgehen der Verwaltung deckt, wurde mit der Stellungnahme von Salzwedels Bürgermeisterin Sabine Blümel deutlich. Sie sei von Amtswegen verpflichtet, zu überprüfen, ob ein Haftungsanspruch gegenüber Sabine Danicke besteht, sagte Blümel. Wenn Aussicht auf Erfolg besteht, habe sie keine andere Wahl, als die Schadensersatzklage anzustreben. „Sonst mache ich mich der Veruntreuung schuldig“, so die Bürgermeisterin.

Peter Fernitz begründete am Ende noch einmal den Antrag seiner Fraktion: „Es geht nicht um das Kunsthaus, wir sind froh, dass es so dasteht und es ist der Kunststiftung hoch anzurechnen, solch ein Projekt verwirklicht zu haben“, sagte er. Es gehe darum, dass ein Stadtrat seiner Rechte beraubt wurde. Wenn das einfach übergangen werde, könne die Verwaltung tun, was immer sie will. „Dann können wir auch zuhause bleiben.“