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Vogelgrippe Erster Nachweis im Altmarkkreis

Bei einem toten Mäusebussard ist im Altmarkkreis erstmals Vogelgrippe nachgewiesen worden. Es wurde ein Sperrbezirk eingerichtet.

Von Uta Elste 22.02.2017, 13:17

Seeben/Rockenthin l Der hochansteckende Geflügelpesterreger H5/H7 ist am Dienstag erstmals im Altmarkkreis bei einem toten Mäusebussard nachgewiesen worden. Der Vogel wurde in einem Waldgebiet zwischen Seeben und Rockenthin aufgefunden. Der Altmarkkreis richtete um Umkreis von einem Kilometer um den Fundort einen Sperrbezirk in einem Waödstücke bei Rockenthin  ein. Um den Sperrbezirk herum erstreckt ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von drei Kilometer. Wie eine Sprecherin des Altmarkkreises mitteilte, befinden sich im Beobachtungsgebiet 35 Geflügelhalter mit 731 Tieren.

 

Der Altmarkkreis weist darauf hin, dass alles gehaltene Geflügel sowohl im Sperr- als auch im Beobachtungsgebiet beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angezeigt werden muss, sofern das nicht bereits geschehen ist. Die Anzeigepflicht gilt für Hühner, trut-, Perl- und Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Wenn Geflügel im Sperr- und Beobachtungsgebiet erkrankt oder verendet, muss dies unverzüglich dem Veterinäramt gemeldet werden. Im Beobachtungsgebiet dürfen die Halter in den nächsten 15 Tagen keine Tiere aus ihrem Bestand entfernen oder neue hinzufügen, des Weiteren dürfen in den nächsten 30 Tagen keine Tiere in die Freiheit entlassen werden. Außerdem ist die Jagd auf Federwild im Beobachtungsgebiet nur mit Genehmigung oder auf Anordnung der zuständigen behörde erlaubt.

Der Altmarkkreis weist ausdrücklich darauf hin, dass sowohl im Sperr- als auch im Beobachtungsgebiet alle Hunde und Katzen nicht frei umherlaufen dürfen. Tierhalter sind dafür verantwortlich, dass diese Anordnung eingehalten wird, heißt es weiter.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 30000 Euro geahndet werden kann.

Geflügelhalter im gesamten Altmarkkreis  werden aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um ein Übergreifen der Vogelgrippe auf ihre Bestände zu vermeiden. Dazu gehört:

Futterstellen im Freien, gelagertes Futter, Einstreu und sonstige für die Tierhaltung genutzte Gegenstände für Wildvögel unzugänglich aufbewahren

gehaltene Tiere nicht mit Oberflächenwasser tränken beziehungsweise ihnen keinen Kontakt zu  natürlichen Gewässern ermöglichen

Ställe nur mit sauberen Schuhen oder Plastiküberzügen betreten

bei Auftreten von Symptomen den Tierarzt verständigen

Diese Geflügelpest tritt vor allem bei Wassergeflügel auf, kann jedoch auf alle Vogel- und Nutzgeflügelarten übertragen werden, entweder durch den direkten Kontakt oder über Kot, Speichel oder Blut der Tiere. Mögliche Symptome sind verminderte Futteraufnahme, allgemeine Apathie, Leistungseinbrüche bei Legehennen oder Masthühnern, Auftreten von plötzlichen und uahlreichen Todesfällen.

Der Altmarkkreis appeliiert an Geflügelhalter außerhalb des betroffenen Gebietes, die ihren Tierbestand noch nicht gemeldet haben, dieses unverzüglich beim Veterinäramt nachzuholen (Karl-Marx-Straße 32, 29410 Salzwedel, vetamt@altmarkkreis-salzwedel.de, Tel: 03901/840416).

Alle Bürger werden gebeten, den Fund von toten Vögeln unverzüglich beim Veterinäramt zu melden. WICHTIG: Der Vogel darf nicht berührt werden. Jäger werden aufgefordert, nach kranken und verendeten Vögeln Ausschau zu halten und den Kontakt zu Nutzgeflügel zu vermeiden.

 

www.altmarkkreis-salzwedel.de