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Amtsgericht Unfall: Freispruch für die Verursacherin

Können Medikamente am Unfall schuld sein? Damit hat sich das Amtsgericht in Schönebeck beschäftigt.

Von Bernd Kaufholz 24.03.2017, 23:01

Schönebeck l „Führten Medikamente zum Verkehrsunfall?“. Diese Frage musste Strafrichter Eike Bruns beantworten, um zu klären, ob es sich bei einem schweren Verkehrsunfall auf der A 14 um fahrlässige Körperverletzung durch die 26 Jahre alte Fahrerin eines Opel Corsa gehandelt hat oder nicht. Beim Prozess-auftakt Ende Februar war der Jurist noch zu keinem abschließenden Urteil gekommen. Er hatte zwei ärztliche Gutachten angefordert, die Auskunft darüber geben sollten, ob womöglich Tabletten, die die Unfallverursacherin seit längerer Zeit einnimmt, die Ursache für das Geschehen am Kilometer 184,5 waren.

Am Morgen des 4. Juli 2016 war die Auszubildende mit ihrer Fahrgemeinschaft – 23, 24 und 29 Jahre alt – von Bernburg nach Magdeburg unterwegs. Am Autobahnkilometer 184,5 war Mandy P. ungebremst und ohne Lenkbewegung auf einen Sattelschlepper aufgefahren. Alle vier Insassen des Opel waren verletzt worden. Bei der Polizei und beim Prozessauftakt hatte die Angeklagte ausgesagt, dass ihr „schwarz vor den Augen geworden“ und sie erst durch den Aufprall wieder zu sich gekommen sei.

Während des ersten Prozess- tages war festgestellt worden, dass die Bernburgerin seit Jahren aufgrund einer depressiven Störung behandelt wird. Als Dauermedikation sind ihr ein Antidepressiva und ein Schlafmittel verschrieben, die sie morgens beziehungsweise abends einnehmen muss.

Das angeforderte Medikamenten-Gutachten der behandelnden Fachärztin für Psychiatrie und Suchtmedizin verneinte allerdings die Möglichkeit, dass die Medikamente im Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Zwar könne es beim Einstellen auf die Mittel Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit geben, aber ein Jahr nach der ersten Gabe sei das auszuschließen.

Diese medizinische Expertise veranlasste den Staatsanwalt Freispruch zu beantragen. Der Grund: Es liege keine Sorgfaltspflichtverletzung vor.

Das Gericht schloss sich dem Antrag an. Bruns sagte in seiner Urteilsbegründung, dass die Aussage der Angeklagten, sie sei hinterm Lenkrad ohnmächtig geworden, nicht anzuzweifeln sei. Der Grund dafür liege allerdings im Dunkeln. „Im Vorfeld der Fahrt – so haben es die Mitfahrer ausgesagt – hat die Angeklagte keinerlei Ausfallerscheinungen gehabt. Auch seit dem Unfall hat sich so etwas nicht wiederholt.“ Unpässlichkeit sei kein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht weder objektiv noch subjektiv. Der Ohnmachtsanfall sei für die Unfallverursacherin „nicht absehbar gewesen“.