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Bewährungsstrafe Verurteilt wegen Sex mit Kindern

Das Landgericht Stendal hat einen 24-Jährigen wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 31.08.2015, 17:19

Stendal l Antreten muss der Mann aus dem Norden des Landkreises Stendal die Strafe vorerst nicht, denn sie wurde mit dem am Montag verkündeten Urteil für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er 300 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

Der Fall unterschied sich von der allgemein vorherrschenden Form des Kindesmissbrauchs, wie er zumeist verhandelt wird. Der inzwischen verheiratete Angeklagte hatte zugegeben, Ende vorigen Jahres nahezu zeitgleich einmal Sex mit einer Zwölfjährigen und dreimal mit einer 13-Jährigen gehabt zu haben. Der Geschlechtsverkehr sei jeweils einvernehmlich und mit Kondom erfolgt. Um eines der Mädchen hätte er sich bemüht, im anderen Fall sei die Initiative von dem Mädchen ausgegangen.

Sex von Erwachsenen mit unter 14-Jährigen gilt als Verbrechen und ist mit Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren bedroht. Höchstgrenze 15 Jahre – je Tat, hieß es im Urteil. Ihr Einvernehmen bestätigten die Mädchen im Beisein ihrer Mütter im Zeugenstand. Beide räumten auch ein, dass der Angeklagte nicht ihr erster erwachsener Liebhaber gewesen sei. Der Angeklagte gab an, „Gefühle für beide“ empfunden zu haben. Sie wiederum hätten ihm ihre Liebe bekundet. Der 24-Jährige gab zu, gewusst zu haben, dass eines der Mädchen erst 13 Jahre alt war.

Im Falle der Zwölfjährigen bestritt er das Wissen ihres Alters. In beiden Fällen hätte er die Beziehungen abrupt beendet, weil ihm seine jetzige Frau „auf die Schliche gekommen“ sei. Eines der Mädchen hätte ihm nach dem Beziehungsende „Schläger auf den Hals geschickt“. Und die hätten versucht, seine Wohnungstür einzutreten, behauptete er. Sie habe „Stress gehabt“, müsse ein Schuljahr wiederholen und habe auch schon einen Psychologen aufgesucht, gab dieses Mädchen an. Sie bestritt, die Schläger zum Angeklagten geschickt zu haben. Über eine Anwältin war sie im Prozess als Nebenklägerin beteiligt und wollte ein Schmerzensgeld vom Angeklagten. Das Gericht machte ihr im Strafprozess wenig Aussicht auf Erfolg, sodass sie auf einen Antrag verzichtete. Jetzt muss sie zivilrechtlich Ansprüche erstreiten

.„Der Angeklagte hat gezielt kleine Mädchen gesucht“, sagte Staatsanwältin Heike Konschake in ihrem Plädoyer und forderte zweieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung. Das Gericht folgte mit seinem Urteil aber Verteidigerin Katja Sonne-Albrecht und wertete alle Taten als minderschwere Fälle. Die Mädchen befanden sich demnach nahe der Strafbarkeitsgrenze. Außerdem seien durch geschützten Sex HIV-Infektion und Schwangerschaft „wirksam verhindert worden“.