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Geldstrafe 30-Jähriger attackiert Polizeibeamten

Ein Stendaler wurde vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Er hatte sich unter anderem mit einem Polizisten gerangelt.

Von Wolfgang Biermann 02.05.2016, 14:33

Stendal l Das Amtsgericht Stendal hat in der vergangenen Woche einen einschlägig vorbestraften 30-Jährigen aus einem Ortsteil von Stendal wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro (600 Euro) verurteilt.

Weil sich der Angeklagte nach Auffassung des Gerichts der Vorführung zu einer Gerichtsverhandlung als Zeuge widersetzte und zumindest einen der beiden Beamten verletzte, als er ihn nach einem Fluchtversuch festsetzen wollte, muss er dem Polizisten 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil basiert vorwiegend auf der Aussage des 25-jährigen Polizeikommissars, Fotos von dessen Verletzungen und einem Krankenhausbericht.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 30-Jährige bei seiner Flucht aus dem Badfenster der elterlichen Wohnung zunächst eine Polizistin umstieß. Dann brachte er den Polizeikommissar, der sich ihm in den Weg stellte, „mit einigermaßen heftiger Gewalt“ zu Fall, packte den am Boden liegenden Beamten am Revers seiner Uniform und „drückte es heftig gegen den Hals“, so dass dem Polizisten „teilweise die Luft wegblieb, er Schmerzen erlitt sowie Schürfwunden im Gesicht und an den Beinen davontrug“.

Zum Tatgeschehen: Weil der 30-Jährige einer Ladung zur Zeugenaussage im Amtsgericht nicht freiwillig gefolgt war, hatte das Gericht seine polizeiliche Vorführung angeordnet. Einem ersten erfolglosen Versuch am 12. August vorigen Jahres folgte am frühen Morgen des 13. August ein zweiter. Die eingesetzten beiden Beamten trafen zunächst auf Mutter und Schwester und dann auf den Angeklagten selbst. Der bat darum, sich frischmachen zu dürfen. Die Beamten ließen ihn gewähren, war er doch nur Zeuge und kein Angeklagter. Daher wurden ihm auch keine Handfesseln angelegt. Die Polizistin postierte sich aus „Vorahnung“ draußen unter dem Badfenster.

„Es kam wie befürchtet“, hieß es im Urteil, der 30-Jährige flüchtete aus dem Badfenster, traf erst auf die Polizistin und dann auf deren Kollegen. Mit diesem rangelte der Angeklagte dann auf dem Boden. „Er hat sich vehement gewehrt“, so der Polizeikommissar. Bevor die Kollegin eingriff und der Angeklagte mit Hilfe des rangelnden Kollegen fixiert werden konnte, rief sie über Funk Verstärkung. Zu viert brachten sie dann den 30-Jährigen ins Gericht, wo er seine Zeugenaussage machte.

Er hätte vor seiner Aussage noch einen wichtigen Termin wahrnehmen müssen, wäre dann aber freiwillig gekommen, gab der Angeklagte an. Es tue ihm leid. Den Polizisten hätte er „versehentlich“ umgerannt und sich „reflexartig am Hals abgestützt“. Das aber nahm ihm das Gericht nicht ab.