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Misshandlung Rentnerin schlug Ehemann mehrfach

Der Prozess gegen eine Mittsiebzigerin, die ihren teils gelähmten Ehemann geschlagen haben soll, wurde eingestellt.

Von Wolfgang Biermann 24.05.2016, 16:00

Stendal l „Tragisch und schwierig“ nannte Richter Rainer Mählenhoff einen Fall, der jüngst am Amtsgericht verhandelt wurde. Einer Mittsiebzigerin war zur Last gelegt worden, ihren gleichaltrigen, nach einem Schlaganfall teils gelähmten und auf einen Rollstuhl angewiesenen Ehemann geschlagen zu haben.

Der Gesetzgeber nennt den Straftatbestand Misshandlung Schutzbefohlener. Und der ist im Regelfall mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.

Am zweiten Prozesstag verweigerten sowohl der laut Anklage geschlagene und kaum ansprechbare Ehemann, mit dem die Angeklagte seit 48 Jahren verheiratet ist, wie auch die gemeinsame Tochter die Aussage. Daraufhin wurde das Verfahren einvernehmlich eingestellt. Der Prozess solle der Angeklagten „Drohung und Warnung genug sein“, befand das Gericht. Außerdem schwebe eine Verurteilung aus dem Dezember vorigen Jahres zu einer Geldstrafe auf Bewährung wegen zweier ähnlicher Vorfälle als Damoklesschwert über ihr.

Wie berichtet, hatte die Rentnerin beim Prozessauftakt geschwiegen. Anders als im Dezember, stand ihr jetzt eine Verteidigerin zur Seite. Laut Anklage soll sie im Januar ihren von einem Schlaganfall betroffenen Mann mit einem Frühstücksbrett so heftig gegen den Kopf geschlagen haben, dass dieser ein großes Hämatom und eine Beule davontrug. Die Leiterin der Tagespflege, bei der sich der Mann in der Woche stundenweise aufhält, hatte die Verletzung bemerkt, durch eine Ärztin begutachten lassen und angezeigt.

Eine Altenpflegerin aus der Einrichtung sagte als Zeugin aus, dass der Ehemann mittels Zeichen in einer Art Geheimsprache bestätigt habe, dass ihn die Ehefrau geschlagen habe. Es sei bereits das dritte Mal gewesen, dass der Mann, den sie seit zwei Jahren in der Tagespflege betreut, mit Verletzungen in die Einrichtung kam, sagte die 26-Jährige aus.

Wie bekannt wurde, hatten die Kinder der Angeklagten im Vorjahr Strafanzeige gegen ihre Mutter wegen der ersten beiden Vorfälle erstattet. „Sie hat uns nach dem Urteil im Dezember versichert, es nicht wieder zu tun. Ich glaube ihr, dass sie diesmal nicht geschlagen hat“, hatte ihr Schwiegersohn zum Prozessauftakt angegeben.

Vor der Polizei soll sie zum aktuellen Vorwurf gesagt haben, nicht zu wissen, ob sie es getan habe. „Und wenn, dann nicht mit Absicht“, wurde ihre Aussage aus dem Protokoll zitiert.

Nach Einstellung des Verfahrens riet Richter Mählenhoff der Angeklagten, die Hilfe eines Psychologen in Anspruch zu nehmen. „Auch wenn Ihr Ehemann nicht mehr der Mann ist, den Sie vor fast 50 Jahren geheiratet haben, müsse Sie jetzt das Gegebene annehmen“, gab das Gericht der Angeklagten mit auf den Weg.