1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Drei Autos bei Schwarzfahrt demoliert

Amtsgericht Stendal Drei Autos bei Schwarzfahrt demoliert

Ein Stendaler wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 19.07.2016, 14:29

Stendal l Schon sechs Mal ist ein Stendaler beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt und anschließend dafür bestraft worden. Für eine weitere Fahrt, bei der er mit einem Ford Ka – gegen den Willen der Halterin – am 28. Dezember vorigen Jahres fuhr und in der Priesterstraße drei andere Autos demolierte, ist er vom Amtsgericht jetzt zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à zehn Euro (800 Euro) bestraft worden. Zudem stand auch noch Unfallflucht in der Anklage. Das Verfahren dazu ist aber eingestellt und auf Fahren ohne Fahrerlaubnis und unbefugte Benutzung beschränkt worden.

Unklar blieb, ob er am 28. Dezember alkoholisiert fuhr, denn eine Blutentnahme ist offenbar nicht durchgeführt worden. Neben der Geldstrafe sprach das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch noch eine separate zweijährige Sperrfrist vor der etwaig möglichen Erteilung der Fahrerlaubnis aus, die aber als sehr unwahrscheinlich gilt.

Zum Tathergang. Die Halterin fuhr an jenem Abend aus Richtung Röxe mit ihrem Ford in die Innenstadt. Mit im Auto befand sich der Angeklagte auf dem Beifahrersitz sowie eine junge Frau, die auf der Rückbank saß. Als die Halterin kurz ausstieg, um in die Wohnung eines Bekannten zu gehen, rutschte der Angeklagte auf den Fahrersitz und fuhr los, obwohl ihm die Ford-Eigentümerin das nach eigenen Angaben ausdrücklich untersagt hatte.

Gegen 23 Uhr krachte es dann in der recht schmalen Priesterstraße, die er nach Aussage von Anwohnern als Zeugen nicht eben langsam befuhr. Es kam, wie es kommen musste: Der Kleinwagen kollidierte mit zwei Transportern und einem Pkw Renault. Der Angeklagte, verursachte dabei einen Gesamtschaden von über 4000 Euro. Die junge Frau auf der Rückbank des zweitürigen Ford stand bei der Unfallfahrt Todesängste aus.

Der 32-Jährige hat neben den sechs zuvor schon ausgeurteilten Fahrten ohne Fahrerlaubnis noch diverse andere Straftaten auf dem Kerbholz. „Kunterbunt, alles, was das Strafgesetz so hergibt“, hieß es im Prozess. Die Halterin hatte den Angeklagten wegen Diebstahls ihres Ford angezeigt. Rechtlich gesehen handelt es dabei aber nicht Diebstahl, sondern um unbefugte Benutzung, die nur auf Antrag des Eigentümers strafrechtlich verfolgt wird und vom Gesetz mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht ist. Und die Strafe dafür floss mit in die Gesamtgeldstrafe ein.

Offen blieb, ob die Versicherung die Schäden an den verunfallten Autos, darunter auch ein Kurierdienst-Fahrzeug, schon reguliert hat.