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Aus dem Gericht Drogen-Partys mit Minderjährigem

In Stendal steht ein 28-Jähriger wegen mehreren Vergehen vor Gericht. Unter anderem, weil er einem 17-Jährigen Drogen gegeben haben soll.

Von Wolfgang Biermann 05.12.2016, 23:01

Stendal l In der Vorwoche hat vor dem Amtsgericht Stendal ein Prozess begonnen, in dem einem gerichtsbekannten Osterburger in vier Komplexen teils schwerwiegende Straftaten zur Last gelegt werden. Allesamt begangen im persönlichen Umfeld des 28-Jährigen. Dieses Umfeld besteht offenbar überwiegend aus Rauschgift und Alkohol konsumierenden Kumpels.

Einem von ihnen, einem zur Tatzeit 17-Jährigen, soll der 28-Jährige am 1. März dieses Jahres bei einer „Party“, wie sie angeblich fast täglich stattfanden, diverse Drogen zum Konsum überlassen haben. Nicht nur das: Am 2. März, hat er den selben Jugendlichen laut Anklage zum Konsum eines Drogencocktails (Cannabis, Crystal Meth, Heroin und Amphetamin) genötigt. Allein Abgabe oder Überlassen von Rauschgift an unter 18-Jährige durch Erwachsene bedroht das Gesetz mit einem Jahr Mindeststrafe. Den Minderjährigen soll er zudem unter Drohungen zur Herausgabe eines Handys veranlasst und mit einem „Schenkungsvertrag“ besiegelt haben.

Weiter geht es darum, dass er laut Anklage am 21. März einen anderen Kumpel gemeinsam mit einem weiteren Kumpel geschlagen und getreten hat. Das Opfer soll einen anderen Kumpel „angeschwärzt“ haben. So lautet jedenfalls die Begründung des Angeklagten.

Schließlich wirft ihm die Anklage vor, sich am 29. April als Schuldeneintreiber für einen Kumpel betätigt zu haben. Dem vermeintlichen Schuldner soll er 50 Euro aus der Geldbörse weggenommen haben. Das Kuriose daran, die 50 Euro gehörten gar nicht dem Bestohlenen.

Seit dem 19. Oktober sitzt der Angeklagte, der laut Strafregister wegen einer schweren Gewalttat vom Landgericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden ist, in Untersuchungshaft. Während er die Tatvorwürfe gänzlich anders darstellt, sein Handeln verharmlost und teils in Abrede stellt, bestätigte der vor kurzem volljährig gewordene, seinerzeit 17-Jährige als Zeuge weitgehend die ihn betreffenden Tatvorwürfe.

Für Richter und Staatsanwältin offenbar nicht nachvollziehbar: Woher hatte der Angeklagte das Geld für die Drogen? Allein die Orgie, die am 1. März begann, kurzeitig von einer Festnahme und dem Auffinden einer geringen Menge Drogen durch die Polizei unterbrochen und nach Freilassung am 2. März fortgesetzt wurde, kostete ihn nach eigenen Angaben mehr als 1000 Euro. Ein Teil stamme von „Vaddern“, und der Rest sei sein Arbeitslosengeld gewesen, ließ er wissen.

Ein Gerichtspsychiater ist mit der Begutachtung des Angeklagten zur Schuldfähigkeit und zur möglichen Unterbringung im Maßregelvollzug zum Drogenentzug betraut worden. Neben dem Gutachten und weiteren Zeugenaussagen wird am 13. Dezember auch das Urteil erwartet.