1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Ein Auto und zwei betrunkene Fahrer?

Gericht Ein Auto und zwei betrunkene Fahrer?

Um eine Trunkenheitsfahrt geht es vor dem Amtsgericht in Stendal.

Von Wolfgang Biermann 09.02.2017, 23:01

Stendal l In der Pressemitteilung des Polizeireviers Stendal vom 20. August vorigen Jahres hieß es: „17.40 Uhr, Schönhausen: Der Fahrer eines Pkw Skoda wurde einer Atemalkoholkontrolle unterzogen, die einen Wert von 2,18 Promille ergab. Bei dem 26-Jährigen wurde eine Blutprobe veranlasst und der Führerschein sichergestellt.“ Und weiter: „18.50 Uhr, Schönhausen: Gleicher Ort, gleicher Pkw, anderer Fahrer. Der Fahrer wurde einer Atem­alkoholkontrolle unterzogen, die einen Wert von 1,61 Promille ergab. Bei dem 25-Jährigen wurde eine Blutprobe veranlasst. Einen Führerschein besitzt er nicht.“

Um die Aufklärung dieser seltsam klingenden Sachverhalte, die sich auf der B 107 zugetragen haben, geht es seit dieser Woche am Amtsgericht. Für einen 25-Jährigen, derzeit ohne festen Wohnsitz, steht viel auf dem Spiel. Denn am 20. August stand er unter Bewährung. Sollte er einer der in der Polizeimeldung genannten Fahrer gewesen sein, droht ihm als Bewährungsversager Gefängnis und dazu der Widerruf der zehnmonatigen Bewährungsstrafe.

Beim Auftakt des Prozesses, bei dem es für den Angeklagten um Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis geht, sagte sein Verteidiger: „Mein Mandant wird erst einmal nichts sagen.“ Dafür sagte erst einmal einer von offenbar sechs in drei Streifenwagen im Einsatz befindlichen Polizeibeamten aus. Doch die Erkenntnisse, die seine Aussage lieferte, waren äußerst dürftig. Denn er gab an, den Angeklagten von seinen Kollegen übernommen und lediglich ins Revier nach Stendal zur Blutentnahme verbracht zu haben.

Dabei hätte dieser im Streifenwagen – trotz eingehender Belehrung, als Beschuldigter sich nicht äußern zu müssen – unentwegt erzählt, dass er „Scheiße gebaut“ hätte und „für die Sache einstehen wolle“. Nach Angaben des Beamten habe sich der Skoda im Straßengraben zwischen Schönhausen und Hohengöhren befunden. Das bestätigte ein Zeuge, der mit seinem Auto bei strömendem Regen unterwegs war, den Wagen im Straßengraben sah und anhielt, um zu helfen. Im Auto hätten zwei oder drei Leute gesessen und gelacht.

„Die Sache kam mir suspekt vor“, sagte der 25-jährige Zeuge aus. Als aus dem Wagen ein „Alles in Ordnung kam“, sei er weggefahren. Nicht hundertprozentig sicher sei er sich, ob es der Angeklagte war, der am Steuer saß.

Er selbst habe sich im Auto befunden, aber keinesfalls am Steuer, sagte ein 42-Jähriger als weiterer Zeuge aus. Fahrer sei der Angeklagte gewesen, behauptete er. Mehr könne er nicht sagen, weil er so viel Alkohol getrunken hätte, dass er sich an nichts erinnern könne.

Der Verteidiger des Angeklagten stellte den Antrag, bei der Prozessfortsetzung am 15. Februar den Halter des Skoda zu vernehmen. Bei ihm soll es sich auch um den Fahrer handeln, der bezeugen könne, dass sein Mandant nicht gefahren sei, so der Verteidiger. „An dem Zeugen kommen wir wohl nicht vorbei“, befand denn auch Richterin Petra Ludwig.

Von Amts wegen lässt sie auch noch zwei weitere Polizisten laden, die als Erste am Einsatzort gewesen sein sollen.