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Sachbeschädigung Zeugin denunziert Angeklagten

Das Amtsgericht Stendal hat einen 28-Jährigen freigesprochen. Seine Ex-Freundin hatte behauptet, er hätte ihre Wohnungstür eingetreten.

Von Wolfgang Biermann 22.05.2017, 12:22

Stendal l Zwei Anläufe brauchte es, bis ein 28 Jahre alter Stendaler mit einem Freispruch das Amtsgericht verlassen konnte. Eine Ex-Freundin hatte ihn beschuldigt, am 12. Februar vorigen Jahres gegen 18 Uhr in einem Mehrgeschosser im Wohngebiet Stadtsee die Eingangstür zu ihrer Wohnung eingetreten zu haben. Der Vermieter hatte den Schaden mit 1200 Euro beziffert und Strafantrag gestellt.

Unlängst saß der 28-Jährige daraufhin erstmalig auf der Anklagebank. Er habe eine Ladung bekommen und wisse überhaupt nicht worum es gehe, gab er an. Die Staatsanwaltschaft Stendal warf ihm Sachbeschädigung vor. „Ich war das nicht, ich bin an dem Tag erst spät mit dem Zug von einem Kumpel aus Hannover gekommen.“ Er sei gar nicht mehr in Stadtsee gewesen, sondern gleich nach Hause. Die Mieterin der Wohnung hatte den 28-Jährigen sowohl vor der Polizei wie auch bei einer staatsanwaltlichen Vernehmung als Täter benannt.

„Ich hatte mal was mit der, das war damals aber schon lange vorbei“, sagte der Angeklagte beim ersten Prozesstermin. In ihrer Wohnung sei er danach nie wieder gewesen. Vor einiger Zeit hätte er sie zufällig getroffen. Er solle „das auf sich nehmen“, hätte sie zu ihm gesagt, „Sag, du warst es.“ Er hätte ihre Aufforderung überhaupt nicht verstanden.

Bestätigen konnte sie das als Zeugin allerdings nicht. Sie war der gerichtlichen Ladung nämlich nicht gefolgt. Daraufhin verhängte das Gericht 150 Euro Ordnungsgeld gegen sie und setzte den Prozess aus, weil es außer der unwilligen Zeugin keine weiteren Beweismittel gab.

Zum neuen Termin in der Vorwoche wurde sie von der Polizei vorgeführt. Dabei erzählte sie eine völlig andere Version, wie es zur kaputten Tür gekommen sein soll. Der Angeklagte kam darin wiederum als Verursacher vor, nur eben völlig anders als vor Polizei und Staatsanwaltschaft von ihr geschildert.

Demnach hätte er sie ausgesperrt und dann die Tür von innen demoliert. Die neue Version schien Staatsanwalt Thomas Kramer wenig glaubhaft. Er forderte Freispruch für den Angeklagten. Dem Antrag folgte denn auch das Gericht. Wenn die Zeugin bei ihrer Erstaussage geblieben wäre, hätte es gar nicht so gut für den Angeklagten ausgesehen.

Denn der angebliche Kumpel in Hannover ließ sich als Zeuge an der vom Angeklagten genannten Adresse nicht ermitteln. Der Angeklagte blieb trotzdem dabei, dass er diesen dort am Tattag besucht hätte. Das Zugticket konnte er als Beleg für sein Alibi auch nicht beibringen. Im ersten Prozess hatte er angeben, dass er es zu Hause habe.