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Sparkassen-Skandal Burmeister wird zahlen müssen

In den Zivilverfahren im Stendaler Sparkassenskandal dürfte der Ex-Vorstandschef Dieter Bur­meister mit einem blauen Auge davonkommen.

16.06.2016, 01:00

Stendal l Auf diesen Tag dürften etliche Menschen im Landkreis Stendal gespannt sein: Am 24. August wird Richterin Haide Sonnenberg um 10 Uhr im Sitzungssaal 213 das erste größere Urteil in der juristischen Aufarbeitung des Stendaler Sparkassenskandals verkünden.

Im kurzen, letzten Verhandlungstermin am Mittwochvormittag ließ die Landgerichts-Vizepräsidentin deutlich erkennen, wohin die Erste Zivilkammer tendiert: Sie wird Burmeisters Klage gegen seine fristlose Entlassung ablehnen, ihm aber die derzeit von seinem ehemaligen Arbeitgeber zurückbehaltene Altersversorgung zuerkennen. Der langjährige Sparkassenchef erhielte somit jährlich eine sechsstellige Pension. Auch die 700 000 Euro schwere Forderung wegen Pflichtverletzungen im Kreditgeschäft (siehe zweiter Text) ist vom Tisch.

Burmeister muss sich allerdings auf Schadensersatzforderungen einrichten, die bis zu einer halben Million Euro reichen können.

So wird er die Kosten für zwei Prüfberichte im Höhe von fast 230 000 Euro zu übernehmen haben. In den beiden dicken Wälzern hatten Prüfer des Ostdeutschen Sparkassenverbandes für den Zeitraum von 2007 bis 2012 einen Schaden durch Verfehlungen bei Dienstwagen und Bauprojekten von fast zwei Millionen Euro ermittelt.

„Grundsätzlich gilt hier das Verursacherprinzip“, erklärte die Richterin zur Kostenübernahme bei solchen Prüfungen. Und Sonnenberg ließ keinen Zweifel daran, dass sie erhebliche Pflichtverletzungen bei Burmeister sieht. So habe dieser die angemessene durchschnittliche Nutzungsdauer seiner Dienstwagen von drei Jahren „deutlich unterschritten“. Bei den von den Prüfern unter die Lupe genommenen 486 Rechnungen für 23 Bauvorhaben attestierte die Vorsitzende Richterin „Kontroll- und Organisationsmängel“.

Klare Worte fand sie auch zu dem auf Burmeisters Weisung geheimgehaltenen Weinkeller in den Kellerkatakomben der Sparkasse. „Selbstverständlich“ hätte der Ex-Vorstandschef einen Raum für Top-Kunden einrichten können. „Ausstattung und Lage“ des Weinkellers sprächen da jedoch nicht für. Zudem sei „kein einziger Top-Kunde“ dort empfangen worden. Kurzum: „Hier ist Betriebsvermögen zweckentfremdet worden.“

Inwiefern Dieter Burmeister Schadensersatz für seine zu häufig gewechselten Dienstwagen sowie für die ihm vorgehaltenen Scheinrechnungen, Überzahlungen und Doppelzahlungen bei Bauprojekten finanziell zur Verantwortung gezogen wird, entscheidet sich parallel vor der Dritten Zivilkammer. Auch dieses Verfahren ist auf der Zielgeraden. Die Sparkasse macht hier Schadensersatz in Höhe von 350 000 Euro geltend.

Richterin Sonnenberg stellte am Mittwoch auch einen Vergleich in den Raum. Die Reaktionen waren erwartbar: Während Burmeisters Anwalt Gerald Zimmer sich im Namen seines Mandanten dafür aufgeschlossen zeigte, machte Sparkassen-Anwalt Bernhard Steinkühler deutlich, dass das Kreditinstitut eine Entscheidung des Gerichtes will.

So hatten Verwaltungsratsvorsitzender Carsten Wulfänger und Sparkassen-Vorstandsvorsitzender Jörg Achereiner zuletzt argumentiert, dass Burmeister zumindest für den Zeitraum der untersuchten Verfehlungen die Versorgungsbezüge gekürzt werden sollten.

Die Entscheidung über Burmeisters fristlose Kündigung, seine Altersbezüge und Schadensersatzansprüche wird dann auch das strafrechtliche Verfahren vorantreiben. Die Magdeburger Staatsanwaltschaft wartet die Entscheidungen am Stendaler Landgericht ab, um sie in Ihre Ermittlungen einfließen zu lassen – rund drei Jahre nach der Strafanzeige.