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Tonnenstreit Stendal will Geld von Cont-Trans zurück

Vor dem Amtsgericht Stendal geht es um zwei Zusatzverträge zwischen Cont-Trans und der Stadt Stendal.

Von Wolfgang Biermann 26.07.2017, 23:01

Stendal l „Es gibt Aufklärungsbedarf.“ Mit diesen Worten schloss Zivilrichter Eckhardt Weißer am Mittwoch um 11.15 Uhr die offensichtlich missglückte Güteverhandlung zwischen der Stadt Stendal als Kläger auf der einen und der Cont-Trans Entsorgungs GmbH Tangerhütte als Beklagte auf der anderen Seite. Wobei aus vorläufiger Sicht des Richters Entsorger Cont-Trans derzeit die schlechteren Karten zu haben scheint.

Streitpunkt sind zwei Zusatzverträge, die die Stadt mit der Firma abgeschlossen hat. Beide Verträge will die Stadt aufheben lassen und entstandene Kosten für den Container-Antransport und monatliche Miete von insgesamt knapp 600 Euro von Cont-Trans zurückerstattet haben. Dabei geht es um die Bereitstellung eines 1,1 Kubikmeter fassenden Abfallcontainers für sogenannte Leichtverpackungen für die städtische Volkshochschule (VHS) in der Hallstraße und die Bereitstellung eines zweiten Containers für den Tiergarten.

Laut Rechtsamtsleiter Rüdiger Hell, der die Stadt auf der Klägerseite vertrat, habe Cont-Trans mit Übernahme der Entsorgung im Januar 2015 der VHS überhaupt keinen Abfallbehälter zur Verfügung gestellt und Gelbe Säcke liegengelassen. Gemäß der Verpackungsordnung zähle die VHS zu den Bildungsträgern, die zwingend als Endverbraucher gelten und kostenlos zu entsorgen sind, stellte Richter Weißer klar.

Cont-Trans habe einen Zusatzvertrag angeboten, mit Bereitstellung eines Containers und monatlicher Miete. „Notgedrungen“ habe die Stadt den Vertrag unterschrieben und von Dezember 2015 bis Dezember 2016 Miete in Höhe von 154,70 Euro gezahlt, argumentierte Hell. Demgegenüber führte der Cont-Trans-Anwalt an, dass die VHS sehr wohl einen Abfallbehälter erhalten hätte: eine 240 Liter Tonne. Die sei der Stadt zu klein gewesen, darum hätte sie einen Container haben wollen. Da steht Aussage gegen Aussage.

Anders im Fall Tiergarten. Hierzu sagt Hell, dass durch den vorherigen Entsorger Alba der vorhandene 1,1-Kubikmeter-Container 14-täglich entleert worden sei. Mit Cont-Trans wurde nur noch einmal monatlich entleert. Die Stadt habe einen kürzeren Abfuhrmodus gefordert oder einen zweiten Container. Sie erhielt den zweiten Container, für den gemäß Zusatzvertrag von Juni 2015 bis Dezember 2016 428,40 Euro Miete entrichtet worden seien, die die Stadt zurück will. „Wir legen keinen gesteigerten Wert auf Fortsetzung der Verträge“, ließ der Cont-Trans-Anwalt gestern.

Knackpunkt des Verfahrens ist augenscheinlich, wie Cont-Trans den Bedarf der Endverbraucher an Gelben Tonnen errechnet. Daran ließ Richter Weißer keinen Zweifel: „Aus dem Gesetz, also der Verpackungsordnung ergibt sich das nicht. Wie groß der Behälter sein soll und wie oft geleert wird, ist nicht geregelt.“ Ein Mietvertrag mache keinen Sinn, weil die Tonne kostenlos zu stellen sei. Der Cont-Trans-Anwalt berief sich auf die Verpackungsordnung und die „Systembeschreibung“ sowie eine Abstimmung zwischen Landkreis Stendal und dem Dualen System Deutschland.

„Ich habe da meine Zweifel“, blieb Richter Weißer skeptisch. Die Leichtverpackungen seien „unentgeltlich und nach Bedarf“ zu entsorgen. Entsorger Cont-Trans soll nun bis zum 31. August seine Bedarfsermittlung in einem Schriftsatz erklären. Ob das Gericht in die Beweisaufnahme eintritt, entscheidet sich also frühestens im September.