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Unfall verursacht Geldstrafe von 1200 Euro

Weil er alkoholisiert einen Unfall verursacht hatte, wurde ein 51-Jähriger zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 22.09.2016, 15:54

Stendal l Mit dem sprichwörtlichen blauen Auge ist ein 51-Jähriger aus dem Norden des Landkreises davongekommen. Das Amtsgericht hat ihn jüngst wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten" zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Außerdem sprach das Gericht eine fünfmonatige Sperre zur möglichen Wiedererlangung der Fahrerlaubnis aus.

Beim Prozessauftakt war es noch um den Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung und Körperverletzung gegangen (Volksstimme berichtete).  Diese Tatvorwürfe waren nach Anhörung von drei Zeugen beim zweiten Prozesstag aber vom Tisch. Zum Geschehen: Am 30. April verursachte der 51-Jährige auf der Kreisstraße 1014 unweit von Seehausen mit mindestens 1,75 Promille Alkohol im Blut als Fahrer eines Pkw Skoda einen Unfall. Dabei war seine Lebensgefährtin als Beifahrerin erheblich an der Wirbelsäule verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass der 51-Jährige alkoholbedingt einen Fahrfehler beging, der zu dem Unfall führte.

Doch der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt angegeben, dass er sich trotz des Konsums von vier Bier und einem „Alster" fit gefühlt hätte. Seine Lebensgefährtin hätte sich aber während der Fahrt abgeschnallt, um auf der Rückbank etwas zu suchen. Dabei sei er von ihr angestoßen worden, woraufhin er das Lenkrad verrissen haben will. Das hätte er auch schon nach dem Unfall den Polizeibeamten gesagt. Das fand sich aber so nicht im Protokoll wieder

Zur Überprüfung der Angaben lud das Gericht zum zweiten Prozesstag die Lebensgefährtin und die beiden Polizeibeamten als Zeugen. Sie habe kurzzeitig keine konkrete Erinnerung an das Geschehen gehabt, könne sich sich jetzt aber daran erinnern, dass sie sich abgeschnallt habe, sagte die Lebensgefährtin aus. „Es gab keinen Anhalt der Zeugin nicht zu glauben", sagte der Richter später im Urteil. Auch die beiden Polizeibeamten bestätigten weitgehend übereinstimmend die Angaben des Angeklagten.

„Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte nicht alkoholbedingt, sondern aufgrund des Remplers seiner Beifahrerin das Lenkrad verrissen hat, von der Fahrbahn abgekommen ist und somit den Unfall verursacht hat", hieß es in der Urteilsbegründung.

Mit einem Blutalkoholwert von 1,75 Promille sei er aber deutlich über der Grenze von 1,1 Promille und daher absolut fahruntüchtig gewesen. Berücksichtigung im Urteil fand das Geständnis und auch, dass der 51-Jährige seine Festanstellung wegen des eingezogenen Führerscheins verloren hat. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an.