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Urteil gesprochen Pkw-Fahrer verursacht tödlichen Unfall

Weil er einen Verkehrsunfall verursachte, in dessen Folge eine 57-Jährige starb, wurde ein Mann vom Stendaler Amtsgericht verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 02.08.2017, 15:01

Stendal l Bei einem von ihm verursachten Unfall auf der B 188 in Richtung Stendal auf der Elbebrücke bei Tangermünde für den Tod einer 57-jährigen Frau verantwortlich zu sein, wurde einem Mann aus dem Jerichower Land von der Staatsanwaltschaft Stendal zur Last gelegt.

Wegen fahrlässiger Tötung stand der 57-Jährige in der vergangenen Woche vor dem Amtsgericht in Stendal und wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro (3600 Euro) verurteilt. Im Urteil sah es das Gericht als erwiesen an, dass der im öffentlichen Dienst tätige Angeklagte ein „Augenblicksversagen“ und – infolge der „falschen Einschätzung der Verkehrslage“ – einen „nicht unerheblichen Fahrfehler“ begangen hat.

„Er hätte erkennen müssen, dass er früher hätte bremsen müssen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Dass er infolge des Unfalls „offensichtlich selbst seelisch schwer belastet“ ist, hielt ihm das Gericht strafmildernd zugute. Ebenso, dass er nicht vorbestraft war.

Das Urteil, mit dem das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin folgte, basiert auf dem Gutachten des Unfallsachverständigen Carsten Wegner und dem Geständnis des in Altersteilzeit befindlichen Angeklagten. Seine Versicherung habe die Unfallkosten sowie die Beerdigung des Opfers bezahlt, sagte seine Verteidigerin. Sich bei den Angehörigen der Frau zu entschuldigen sei bislang nicht möglich gewesen, weil deren Sohn ihn am Telefon als „Mörder“ seiner Mutter bezeichnet habe.

Laut Gutachten und Einlassung des Angeklagten ereignete sich der Unfall wie folgt: Die Frau näherte sich am 20. September gegen 9.50 Uhr auf der sogenannten Vorlandbrücke mit ihrem Opel Corsa einer Fahrzeugkolonne, die offenbar einem Traktor hinterher fuhr. Sie bremste ihren Wagen gemäß Gutachten auf etwa 30 km/h ab. Der Angeklagte kam mit seinem Kia Ceed und Tempo 70 angefahren und bemerkte offenbar zu spät, dass der Corsa nur mit Tempo 30 vor ihm fuhr. Er habe erst sehr spät Bremslichter beim Corsa gesehen, daraufhin eine Gefahrenbremsung gemacht und das Lenkrad nach rechts herumgerissen, gab der Angeklagte an. Er hätte versucht, mit seinem Wagen am Corsa vorbeizukommen, sei dabei jedoch gegen die Leitplanke gestoßen, die den Kia in Richtung Fahrbahn zurückprallen ließ. Dort stieß er mit dem linken vorderen Kotflügel gegen das Heck des Corsa. Infolge der Wucht drehte sich dieser um die eigene Achse und geriet in den Gegenverkehr. Da kam gerade ein Sattelschlepper aus Richtung Stendal mit vom Gutachter errechneten 74 km/h. Dagegen stieß der Opel und wurde eingekeilt.

Er sei ausgestiegen und zum verunfallten Corsa gelaufen, so der Angeklagte. Die Frau am Steuer habe gelebt, sei aber ohnmächtig gewesen und habe stark geblutet. Er habe sie aus dem Auto geholt, sie in die stabile Seitenlage gebracht und Erste Hilfe geleistet, sagte er mit tränenerstickter Stimme. Laut Polizeimeldung wurde die Frau mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus nach Magdeburg gebracht, wo sie drei Stunden nach dem Unfall verstarb. Wie Rechtsmediziner Knut Brandstädter ausführte, erlag sie einem „Polytrauma“ – einer Vielzahl an schweren Verletzungen an Kopf und Körper.

Der Verkehrssachverständige zog in seinem Gutachten das Fazit, dass sich der Unfall mit den dramatischen Folgen auch so ereignet hätte, wenn der Sattelschlepper statt mit 74 km/h mit den ihm nur erlaubten 60 km/h gefahren wäre: „Der Unfall war für den Lkw nicht vermeidbar.“

In ihrem Plädoyer sprach die Staatsanwältin von einer „Verkettung unglücklicher Umstände“ und einem „einschneidenden Erlebnis, das mit dem Tod eines Menschen endete“.

Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gericht an. Neben der Geldstrafe von 3600 Euro muss er auch das Gutachten des Unfallsachverständigen in Höhe von 3500 Euro bezahlen und dazu die Gerichtskosten.