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Verfahren beendet Eskalation auf einer Familienfeier

Eine Feier endet für einen Mann in der Notfallambulanz. Das Amtsgericht Stendal hat das Verfahren gegen einen 43-Jährigen jetzt eingestellt.

Von Wolfgang Biermann 17.05.2017, 10:51

Stendal l Das Verfahren gegen einen bis dahin unbescholtenen Tangermünder Geschäftsmann wegen angeblicher Körperverletzung wurde jetzt am Stendaler Amtsgericht kurz vor dem zweiten Prozesstag eingestellt. Der 43-Jährige ging doch noch auf ein Angebot des Gerichtes ein, das Verfahren gegen Zahlung von 1000 Euro an ein Berliner Kinderhospiz einzustellen. Beim Prozessauftakt vor einigen Wochen hatte er dies noch ausgeschlagen.

Wie berichtet, soll es auf einer Geburtstagsfeier in Tangermünde zwischen dem Angeklagten und seinem 29 Jahre alten Schwager zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein, die in Tätlichkeiten mündete und an deren Ende der Schwager mit Bisswunden in der Notfallambulanz des Johanniter-Krankenhauses versorgt werden musste.

Zum Verlauf dieser Auseinandersetzungen hatten der Angeklagte und sein Schwager unterschiedliche Versionen abgeliefert. Das betraf auch die Ursachen des offenbar schon seit Jahren schwelenden Streits. Während der Angeklagte angab, sein zur Feier nicht eingeladener Schwager hätte ihn am Tatabend im September vorigen Jahres vor einer Gaststätte attackiert, behauptete der Schwager als Zeuge genau das Gegenteil.

Der Angeklagte, ein renommierter Firmeninhaber, machte Notwehr für sich geltend. Er hätte plötzlich des Schwagers „Finger im Gesicht gehabt“. Ob er zugebissen habe, wisse er nicht. Während die Mutter des angeblichen Opfers, also die Schwiegermutter des Angeklagten, mit ihrer Aussage ganz offensichtlich Stellung für ihren Sohn bezog, sagte ein Cousin der Ehefrau des Angeklagten, und somit auch Cousin des Schwagers, zugunsten des Angeklagten aus.

Weil es damit sozusagen Remis stand und für die weitere Aufklärung unverhältnismäßig großer Aufwand für die Beweisaufnahme hätte betrieben werden müssen, regten Staatsanwältin und Gericht die Einstellung zu Lasten der Staatskasse, aber gegen Geldauflage an.

Nach vorläufiger Würdigung kämen sowohl ein Freispruch als auch eine Verurteilung infrage, „weil die Notwehrgrenze vielleicht überschritten“ gewesen sei, hieß es vonseiten des Gerichts zur Begründung des Einstellungsangebotes.

Doch der Angeklagte und sein Verteidiger lehnten ab. Sie äußerten die Befürchtung, dass eine Verfahrenseinstellung dem Schwager quasi Munition für einen erwarteten Zivilrechtsstreit liefern könnte. So sollte der Prozess mit Aussagen von Polizisten und Ärzten fortgesetzt werden. Doch dazu kommt es infolge der nachträglichen Zustimmung zur Verfahrenseinstellung nun nicht mehr.