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Vier Jahre Haft Stieftöchter fünfmal missbraucht

Zu vier Jahren Gefängnis verurteilte das Stendaler Landgericht einen 52-Jährigen. Er hatte seine Stieftöchter missbraucht.

Von Wolfgang Biermann 10.03.2017, 23:01

Stendal l In der Vorwoche hat das Landgericht in einem Prozess um schweren sexuellen Kindesmissbrauch das Urteil gesprochen. Am Ende des dritten Prozesstages verurteilte die Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler einen 52 Jahre alten Mann wegen Missbrauchs seiner beiden Stieftöchter zu vier Jahren Gefängnis. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte Ende der 1990er Jahre die beiden mit in die Ehe gebrachten minderjährigen Töchter seiner damaligen Ehefrau unter Androhung von Gewalt in fünf Fällen missbraucht hat.

Angeklagt waren insgesamt 23 Fälle – von 1997 bis 1999. Aufgrund der seitdem vergangenen Zeit vermochten sich die jungen Frauen, beide heute um die 25 Jahre alt, als Zeugen nicht mehr konkret an alle Taten zu erinnern. Deshalb beschränkte sich das Gericht im Urteil auf die Fälle, die es für eindeutig erwiesen hielt.

Demnach fand der letzte Missbrauch 1998 statt. Die inzwischen vergangene Zeit hielten sowohl Staatsanwaltschaft als auch das Gericht dem Angeklagten strafmindernd zugute. Mit ihrem Urteil folgten die Richter weitgehend der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und drei Monate Gefängnis gefordert hatte. Der Verteidiger hatte auf Freispruch für seinen Mandanten plädiert, weil er die Taten für nicht erwiesen ansah.

Der Angeklagte stammt aus Südasien und lebt seit mehr als 20 Jahren in Deutschland. 1996 lernte er die Mutter der späteren Opfer kennen und heiratete sie. Zunächst hat er eine der Stieftöchter missbraucht. Nach einem längeren Aufenthalt in seiner Heimat hat er sich an dem anderen Mädchen vergangen. Beide waren zur Tatzeit um die 15 Jahre alt. Das Drangsalieren der Kinder war offenbar an der Tagesordnung. Das sagte auch ein Bruder der beiden Missbrauchsopfer aus.

Seit 2009 ist die Ehe wohl geschieden, gleichwohl ist der Kontakt zwischen dem Angeklagten und seiner Ex-Frau nie abgerissen, sagte diese als Zeugin aus. Wie berichtet, endete ihr erster Zeugenauftritt beim Prozessauftakt mit Notarzteinsatz und Krankenhausbehandlung, weil sie bei ihrer Aussage einen Zusammenbruch erlitt. Darum musste die Endfünfzigerin am letzten Prozesstag nochmals in den Zeugenstand. Sie will von all dem nichts gewusst und bemerkt haben. Eine ihrer Töchter hatte sich ihr laut deren Aussage schon vor Jahren geöffnet. Unternommen hatte die Mutter aber nichts.

So kam es denn erst Ende 2015 nach psychologischer Aufarbeitung des Geschehenen zu einer Anzeige durch eines der Opfer. Die junge Frau ließ sich im Prozess durch einen Anwalt als Nebenklägerin vertreten.