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Proteste Biotop unter besonderem Schutz

Die Streuobstwiese auf dem geplanten Neubaugebiet an der Wernigeröder Sennhütte ist geschützt. Anwohner fordern eine Prüfung.

Von Katrin Schröder 17.04.2017, 08:13

Wernigerode l Die Streuobstwiese an der Wernigeröder Sennhütte ist ein geschütztes Biotop. Dies hat die Untere Naturschutzbehörde des Harzkreises festgestellt. Die Behörde hatte zum zweiten Mal Stellung bezogen zu den umstrittenen Neubauplänen privater Investoren. Diese wollen auf dem denkmalgeschützten Areal am Hasseröder Eisenberg neun Einfamilienhäuser und zwei Mehrfamilienhäuser mit je drei Wohnungen errichten.

Ferner sollen in zwei bestehenden Gebäuden Pensionszimmer oder weitere Wohnungen entstehen. Die Sennhütte soll eine Gaststätte beherbergen, die Liegehalle könnte verschiedenen Zwecken dienen. Investor Sven Oels und seine Geschäftspartner hatten ursprünglich mehr und größere Neubauten geplant, mussten ihre Pläne aber im Sommer 2016 nach dem Einspruch des Denkmalschutzes abspecken.

Welche Auswirkungen die neue Sachlage bezüglich der Streuobstwiese hat, ist unsicher. Die Untere Naturschutzbehörde hatte bei der ersten Offenlage der Pläne noch keine Einwände geltend gemacht. Der Grund: Das Gelände war weder im Biotopkataster des Harzkreises verzeichnet noch im Flächennutzungsplan der Stadt als Biotop ausgewiesen.

Wegen der gravierenden Änderungen zugunsten des Denkmalschutzes mussten die Pläne für das Vorhaben erneut ausgelegt werden. Im Rahmen der zweiten Beteiligung haben Mitarbeiter der Naturschutzbehörde beim Vor-Ort-Termin den Obstbaumbestand überprüft. Das Ergebnis: Das Areal erfüllt die Voraussetzungen für eine Einstufung als Streuobstwiese, die laut Naturschutzgesetz geschützt werden muss. Das Gesetz „verbietet jegliche Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung solcher Biotope führen können“, teilt die Pressestelle des Harzkreises auf Volksstimme-Nachfrage mit.

Dennoch könne das Sennhütten-Areal unter bestimmten Voraussetzungen bebaut werden. „Die Naturschutzbehörde kann auf Antrag der Stadt eine Ausnahme zulassen“, so die Kreisverwaltung. Für einen Teil der Streuobstwiese könnte eine Genehmigung erteilt werden, sofern „innerhalb des Geltungsbereichs“ neue Obstbäume als Ausgleich gepflanzt werden. Bisher sei weder ein Antrag eingegangen noch eine Genehmigung erteilt worden.

Für die Anwohner ist kaum vorstellbar, wie eine derartige Ausnahme und die Erhaltung des Biotops zusammengehen sollten. „Die Häuser sollen doch mitten auf der Streuobstwiese gebaut werden“, sagt Nils Clausen. In der aktuellen Planung ist vorgesehen, dass sieben der 13 neuen Gebäude auf dem Areal zwischen der Straße Eisenberg und der Hauptzufahrt zur Sennhütte stehen – dort stehen die meisten Obstbäume. Nur zwei kleinere Bereiche unmittelbar vor der Liegehalle sowie auf der gegenüberliegenden Straßenseite soll demnach als Obstwiese erhalten werden.

Laut Anwohner Ralf Hartmann sind weitere Fragen offen, etwa beim Artenschutz. Dazu seien „keine weiteren Erfassungen erforderlich“, wurde auf Bürgerkritik bei der ersten Offenlage geantwortet. Das bezweifelt Hartmann, der eine Umweltverträglichkeitsprüfung fordert und wie seine Nachbarn den Plänen zum Beispiel in puncto Verkehr und Parken skeptisch gegenübersteht. Deshalb hat er erneut eine Stellungnahme zum Bauprojekt eingereicht – wie viele andere Einwohner, bestätigt Hans-Dieter Nadler, Chef des städtischen Bauplanungsamtes. Die Eingaben würden nun gesichtet und geprüft – ebenso wie die Stellungnahmen der Behörden.