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Kommunalfinanzen Gesetzentwurf zwingt Rathäuser Zuschüsse für Vereine und Kultur zu versagen: Landtagsmitglieder Holger Hövelmann und Dietmar Krause für Verschiebung

Der Landtag will ein neues Kommunalverfassungsgesetz beschließen. Kommt es dazu, droht vielen Städten und Gemeinden eine vorläufige Haushaltsführung – mit fatalen Folgen unter anderem für Vereine, Kultur und auch für die Feuerwehren.

Von Thomas Kirchner Aktualisiert: 15.04.2024, 09:19
Auch im Zerbster Rathaus ist man besorgt. Andreas Dittmann (SPD, Bürgermeister und Präsident des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt plädiert für eine Verschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes.
Auch im Zerbster Rathaus ist man besorgt. Andreas Dittmann (SPD, Bürgermeister und Präsident des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt plädiert für eine Verschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes. Foto: Thomas Kirchner

Zerbst - Zum Hickhack um das zu beschließende Kommunalverfassungsgesetz (KVG, Volksstimme vom Sonnabend) hat sich nun auch Holger Hövelmann (SPD) aus Zerbst zu Wort gemeldet. „Das Schwarze Peter-Spiel ärgert mich! Der Gesetzentwurf ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung. Wenn der Ministerpräsident also der Meinung ist, sein Gesetzentwurf wäre nicht gut und müsse geändert werden, dann hat er dazu alle Möglichkeiten“, sagt der Landtagsabgeordnete.

Reiner Haseloff (CDU) könne den Gesetzentwurf einfach zurückziehen und geändert neu einbringen. Oder er könne in der CDU-Fraktion, der er angehört, dafür sorgen, dass die Änderung im parlamentarischen Verfahren erfolgt. „Bisher weigert sich die CDU-Fraktion, hier Änderungen vorzunehmen. Meine SPD-Fraktion hat von Beginn an deutlich gemacht, dass eine Verschiebung des Inkrafttretens um zwei Jahre aus unserer Sicht das Problem lösen kann. Wir sind dazu bereit“, betont das Landtagsmitglied und fordert so indirekt eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs.

Gesetzentwürfe der Landesregierung könne nur geändert werden, wenn alle drei Koalitionspartner zustimmen

Holger Hövelmann (SPD), Mitglied des Landtags in Sachsen-Anhalt.
Holger Hövelmann (SPD), Mitglied des Landtags in Sachsen-Anhalt.
Foto: Thomas Kirchner

Hövelmann zum Hintergrund: „Wenn die CDU nicht bereit ist, wird der Gesetzentwurf so beschlossen, denn im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Gesetzentwürfe der Landesregierung nur geändert werden können, wenn alle drei Koalitionspartner, also CDU, SPD und FDP zustimmen.“

Kommt nun doch Bewegung in die verfahrene Situation? „Meine Bürgermeister, die Bürgermeister aus Anhalt-Bitterfeld und unser Landrat Andy Grabner (CDU) sind für eine Verschiebung. Das werde ich unterstützen“, erklärt Dietmar Krause auf Volksstimme-Nachfrage. Dietmar Krause sitzt für die CDU im Magdeburger Landtag.

Mit Haushaltssatzung einer Kommune für 2025 muss auch Jahresabschluss 2023 aufgestellt sein

Dietmar Krause (CDU), Mitglied im Magdeburger Landtag.
Dietmar Krause (CDU), Mitglied im Magdeburger Landtag.
Foto: Thomas Kirchner

Man müsse aber auch gleichzeitig bedenken, dass es Rechtsvorschriften gibt, die einen zügigen Jahresabschluss in den Kommunen vorschreiben. „Manche schaffen das und andere Kommunen sind aus den unterschiedlichsten Gründen noch nicht so weit. Ob bei einer Verschiebung Besserung eintritt, ist schwerlich vorauszusagen. Ich hoffe sehr, dass wir hierbei zu Lösungen kommen, die dann aber endgültig sein müssen“, betont Krause.

Am vergangenen Donnerstag hatte der Innenausschuss des Landtages den Gesetzentwurf mit 10 zu 3 Stimmen durchgewunken – und das trotz massiver Bedenken des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, denn auch dessen Präsident, der Zerbster Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD), hat vor den Ausschussmitgliedern für eine Verschiebung plädiert.

Im Kern geht es darum, dass für die Aufstellung der Haushaltssatzung einer Kommune für 2025 auch der Jahresabschluss 2023 aufgestellt sein muss. Sind Kommunen dazu nicht in der Lage, wäre eine vorläufige Haushaltsführung die Folge, mit gravierenden Folgen, beispielsweise für freiwillige Leistungen, wie Zuschüsse an Vereine, Bäder, Museen, Kultur oder Einsatzentschädigungen für Feuerwehren.