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Gewerbliche Händler mussten 20 Uhr ihre Stände abbauen Nachtflohmarkt: Ordnungsamt sucht nach schwarzen Schafen

24.02.2011, 16:57

Am Sonnabend strömten die Magdeburger wieder zum Nachtflohmarkt in die Messehallen. Auch das Ordnungsamt war vor Ort und kontrollierte die Personalien der Standbesitzer, wie Leser berichteten. Wonach die Ordnungshüter suchten, erfuhr Volksstimme-Redakteur Andreas Stein von Ordnungsdienstleiter Gerd vom Baur.

Volksstimme: Was kontrolliert das Ordnungsamt auf dem Flohmarkt?

Gerd vom Baur: Wir sind für die Marktüberwachung zuständig und prüfen deshalb, ob sich die privaten und gewerblichen Händler vor Ort an die damit zusammenhängenden Regeln halten. Insgesamt haben sieben Dienstkräfte rund 200 Stände kontrolliert.

Volksstimme: Können Sie ein paar Beispiele nennen?

Gerd vom Baur: Bei uns gehen immer wieder Beschwerden über den Verkauf von Militaria mit verfassungsfeindlichen Symbolen wie Hakenkreuzen ein. Darauf achten wir, ebenso, ob Plagiate verkauft werden, zum Beispiel gebrannte Musik-CDs oder Film-DVDs. Das wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Die gewerblichen Händler müssen sich außerdem an die Preisangabenverordnung halten, also Ware entsprechend auspreisen. Des Weiteren kontrollieren wir z. B., ob notwendige Reisegewerbekarten mitgeführt werden bzw. ob möglicherweise ein Leistungsmissbruch vorliegen kann.

Volksstimme: Leser berichten, Ihre Mitarbeiter nahmen auch Personalien auf. Warum?

Gerd vom Baur: Das dürfen wir nur, wenn es einen Anfangsverdacht gibt, dass gegen Gewerberecht verstoßen wurde. Händler mit Reisegewerbekarte müssen sich sowieso ausweisen.

Volksstimme: Stichwort Gewerbe - wer seinen Dachboden oder Keller leerräumt, darf diese Sachen doch auf dem Flohmarkt verkaufen, oder?

Gerd vom Baur: Natürlich. Ein Gewerbe wird nur dann daraus, wenn jemand in gewisser Regelmäßigkeit Trödel verkauft und eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Wer also Haushaltsauflösungen macht oder ein Antiquariat betreibt und seine Ware verkauft, braucht einen Gewerbeschein. Und dann kommen auch Finanz- und Sozialamt ins Spiel. Aber das ist immer eine Einzelfall-Entscheidung vor Ort.

Volksstimme: Scheinbar hieß es am Sonnabend, gewerbliche Händler sollten ihre Stände bereits 20 Uhr abbauen. Warum?

Gerd vom Baur: Weil bisher für die Veranstaltung keine Marktfestsetzung erfolgte. Deshalb fand das Ladenschlussgesetz Anwendung. Mit einer Marktfestsetzung gelten die sogenannten Marktprivilegien, d. h. es kann auch nach 20 Uhr verkauft werden.