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Reding: Deutschland muss bei Hartz-IV-Anträgen Einzelfall prüfen

09.02.2014, 10:19

Frankfurt/Main/Brüssel - EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat Deutschland aufgefordert, Hartz-IV-Anträge arbeitssuchender EU-Bürger nicht pauschal abzulehnen.

"Es muss im Einzelfall geprüft und im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entschieden werden. Das ist das Wesen des Diskriminierungsverbots, und es steht so ausdrücklich in der EU-Freizügigkeitsrichtlinie aus dem Jahr 2004, die alle EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, mitbeschlossen haben", sagte Reding der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Das deutsche Sozialgesetzbuch sieht einen pauschalen Leistungsausschluss für Ausländer vor, die sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Die Sozialgerichte entscheiden inzwischen routinemäßig zugunsten von EU-Bürgern, die dagegen klagen. Sie haben in zwei Fällen auch den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet.

Reding kündigte an, dass sie sich am Dienstag in Brüssel mit mehr als 100 Bürgermeistern und Behördenvertretern europäischer Städte treffen werde. "Ich werde ihnen zuhören, und die Kommission wird ihnen erläutern, wie sie europäische Hilfen und das EU-Recht besser nutzen können", sagte die Justizkommissarin. Aus Deutschland nehmen an dem Treffen Vertreter aus Bonn, Duisburg, Gelsenkirchen und Hamburg teil.

Anlässlich des Treffens will die EU-Kommission eine Studie über die Integration von EU-Migranten in sechs europäischen Großstädten, darunter Hamburg, veröffentlichen. Die Studie kommt nach Informationen der Zeitung zu dem Ergebnis, dass die Migranten zwar jünger und ökonomisch aktiver sind als die einheimische Bevölkerung, jedoch tendenziell unter ihren Möglichkeiten beschäftigt und sozial benachteiligt werden, etwa beim Zugang ihrer Kinder zu Schulen.