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Gericht untersucht weiter den Weg der NSU-Mordwaffe

19.03.2014, 07:57

München - Im NSU-Prozess hat das Gericht die Beweisaufnahme zur wichtigsten Tatwaffe der Neonazis fortgesetzt. Der Anklage zufolge soll der Angeklagte Carsten S. die "Ceska"-Pistole im rechten Jenaer Szeneladen "Madley" gekauft haben.

Der dortige Angestellte Andreas Sch. hatte vor Gericht Ende Januar die Aussage verweigert, weil er sich sonst belasten könnte. Nun hörte das Gericht einen BKA-Beamten, der ihn im Ermittlungsverfahren vernommen hatte.

Der "Madley"-Beschäftigte hatte zugegeben, eine Pistole mit Schalldämpfer verkauft zu haben. Als Käufer identifizierte er in seiner Vernehmung den Angeklagten Carsten S. Dieser habe ausdrücklich einen Schalldämpfer bestellt. Carsten S. hatte hingegen gesagt, er sei einfach so mitgeliefert worden.

Für den Anklagevorwurf ist das eine wichtige Frage: Sollte Carsten S. ausdrücklich einen Schalldämpfer bestellt haben, wäre das ein Indiz dafür, dass er wusste, wofür die Waffe bestimmt war. Laut Anklage sollen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos mit der "Ceska"-Pistole insgesamt neun Menschen türkischer und griechischer Herkunft erschossen haben.