Aufgespießt: Umsatzsteuersatzes Die Milch macht´s

Von Kerstin Singer 25.06.2014, 01:14

Frankfurt am Main l Wer seine Bäckereiverkäuferin liebt, bestellt künftig den Kaffee zum Mitnehmen, neudeutsch "to go", mit viel Milch. Denn der Anteil des Kuhprodukts entscheidet künftig darüber, wie viel Umsatzsteuer die arme Frau an den Fiskus abführen muss.

Das hat gerade die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main bestätigt. Sobald der Kaffee zu mehr als 75 Prozent aus Milch besteht, gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Dann ist es nach Gesetz ein Milchmischgetränk. Ist weniger Milch drin, sind die üblichen 19 Prozent fällig.

Das wissen jedoch die wenigsten Imbissbuden, Tankstellen oder Bäckereien, die das schwarze Getränk im Pappbecher zum Mitnehmen anbieten. Die meisten gehen davon aus, dass Kaffee grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Doch das gilt nur für Kaffeebohnen und -pulver, sobald gebrüht wird, wird´s teurer.

Künftig werden Betriebsprüfer also genüsslich den Milchgehalt des Cappuccinos erschlürfen und womöglich saftige Nachzahlungen verlangen. Oder die Kaffeeverkäufer schränken ihr Mitnehm-Sortiment auf Latte Macchiato und Milchkaffee ein, damit sie wieder ruhig schlafen können. Bekannte amerikanische Kaffeeketten dürften bald die Preise ihrer Koffeinbomben nicht mehr in klein, mittel oder groß angeben, sondern in schwarz, unter 75 Prozent und über 75 Prozent Milch.

Vielleicht wird es das Ende des Kaffees "to go" sein. Denn wer sein Käffchen gleich vor Ort trinkt, zahlt immer die vollen 19 Prozent Umsatzsteuer. Irrtum ausgeschlossen.