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Bundestag beschließt Elterngeld Plus

07.11.2014, 06:05
Die neue Variante des Elterngeldes Plus steht vor der Einführung. Foto: Frank Leonhardt
Die neue Variante des Elterngeldes Plus steht vor der Einführung. Foto: Frank Leonhardt dpa

Berlin - Der Bundestag hat die Einführung des sogenannten Elterngeld Plus zum 1. Juli 2015 beschlossen. Damit trägt die Politik dem Wunsch vieler Frauen Rechnung, sich vom traditionellen Rollenbild der Hausfrau und Mutter zu verabschieden.

"Wir stärken damit allen jungen Eltern den Rücken, die gemeinsam für ihre Kinder da sein wollen", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) am Freitag vor der Abstimmung im Bundestag.

Die neue Variante des einkommensabhängigen Elterngeldes bietet Müttern und Vätern die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten und trotzdem Unterstützung zu erhalten. Die Eltern bekommen zwar beim Elterngeld Plus nur halb so viel Geld pro Monat wie die Bezieher des regulären Elterngeldes. Dafür ist aber der Zeitraum, in dem die Familie Unterstützung erhält, mit 24 Monaten doppelt so lang.

Arbeiten Mutter und Vater beide jeweils zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche, gibt es einen Partnerschaftsbonus. Das heißt, die Unterstützung wird noch für weitere vier Monate bezahlt.

Das herkömmliche Elterngeld wird weiterhin existieren. Eltern können sich künftig also entweder für eine der zwei Varianten entscheiden oder beide kombinieren. Sie können ihre Elternzeit zudem auf drei statt bisher zwei Zeiträume aufteilen. Außerdem wird es für die Bezieher von Elterngeld Plus möglich sein, einen Teil der bezahlten Auszeit später zu nehmen, und zwar bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erklärte, diese zusätzliche Flexibilität erschwere den Betrieben die Personalplanung. "Die Aufteilung der Elternzeit auf bis zu drei Zeitabschnitte ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen nur schwer zu organisieren", kritisierte die BDA.

Das Gesetz war wegen der Einwände der Arbeitgeber in diesem Punkt zuletzt noch etwas abgeschwächt worden. So wurde festgelegt, dass der Arbeitgeber es ablehnen kann, den dritten Zeitabschnitt der Elternzeit zu gewähren, wenn er dafür dringende betriebliche Gründe vorlegen kann.

Grüne und Linke bemängelten zwar, das Gesetz nehme zu wenig Rücksicht auf die Bedürfnisse von Alleinerziehenden und benachteilige die Bezieher von Sozialleistungen. Dennoch bezeichneten auch sie die Neuregelung als Schritt in die richtige Richtung.

In der Bevölkerung stößt das Elterngeld, das inzwischen mehr als fünf Milliarden Euro pro Jahr kostet, auf breite Zustimmung. Das geht aus dem "Monitor Familienleben 2014" des Instituts Allensbach hervor, dessen Ergebnisse der Nachrichtenagentur dpa in Auszügen vorliegen.

Danach halten 72 der Deutschen das Elterngeld für eine gute Regelung. Das neue Elterngeld Plus wird von 58 Prozent positiv bewertet. Nur 12 Prozent finden die geplante Regelung schlecht.

Auf die Beratungsstellen für Elterngeld kommt durch die Neuregelung noch mehr Arbeit zu. In Großstädten wie Berlin warten Eltern schon jetzt oft wochenlang auf einen Beratungstermin.