Streit um Markenparodie Puma verjagt Pudel

04.04.2015, 01:22

Karlsruhe (dpa) l Der Hamburger Designer Thomas Horn hat keine Angst vor großen Namen: Er hat einen Pudel auf T-Shirts gebracht, der so aussieht wie das Logo des Sportartikelkonzerns Puma, und damit dessen Zorn auf sich gezogen. Das Unternehmen im fränkischen Herzogenaurach setzt sich am Donnerstag auch vor dem Bundesgerichtshof durch: Horn darf nach einem Urteil der BGH-Richter seinen Pudel nicht als eigene Marke eintragen. Hier wiege das Eigentumsrecht des etablierten Markeninhabers höher als die Kunstfreiheit.

"Damit werden wir uns nicht abfinden", sagt der 62-jährige Horn nach der Urteilsverkündung. "Wir gehen weiter bis zum Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof." Er könne nicht nachvollziehen, dass ein Künstler für sein Werk nicht ebenso einen Markenschutz erhalten könne wie ein großes Unternehmen

Es stehe dem Beklagten frei, sein Design als Künstler publizistisch zu verwenden, etwa in einer Satire-Zeitschrift, sagt der Leiter der Puma-Markenabteilung, Neil Narriman. Wenn aber weiter T-Shirts mit diesem Logo verkauft würden, werde Puma wegen Markenverletzung dagegen vorgehen.

Wortanfang und Schrifttyp von Puma und Pudel seien identisch, analysiert der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher in der Verhandlung. Auch die Körperhaltung der springenden Tiere stimme überein. "Die Silhouette des springenden Pumas weist deutliche Unterschiede zur Silhouette des in ähnliche Richtung springenden Pudels auf." Gleichwohl sei es für Verbraucher naheliegend, eine "gedankliche Verknüpfung" zum Puma-Logo herzustellen.

Noch keine Entscheidung zu Nivea-Blau

Horns Anwalt Axel Rinkler räumt das ein: "Es ist ja gerade Teil einer Persiflage, dass an ein bestehendes Werk erinnert wird." Die T-Shirts mit dem springenden Pudel machten sich auf die gleiche Weise über ein Vorbild lustig wie ein Kabarettist, sagt Rinkler und fragt, ob es in dem Fall um "eine Art Parodieverbot" gehe.

Anders gelagert ist der Rechtsstreit zwischen dem Beiersdorf-Konzern mit seiner Nivea-Farbmarke Blau und dem Konkurrenten Unilever, der mit Blick auf seine Dove-Produkte die Löschung dieser Farbmarke erreichen will. BGH-Richter Büscher wirft die Frage auf, ob das Bundespatentgericht in seinem Urteil von 2013 nicht zu strenge Maßstäbe angelegt habe.

"Der BGH hat zuletzt die Farbmarke gestärkt", erklärt der Markenrechtsanwalt Georg Jacobs von der Hamburger Wirtschaftskanzlei Heuking mit Blick auf ein BGH-Urteil vom Oktober 2014 zugunsten des Wörterbuchverlags Langenscheidt und seiner Farbmarke Gelb. Die Entscheidung zur Farbmarke Blau will der BGH am 9. Juli verkünden. Bis dahin dürfte es auch eine Entscheidung zur Farbmarke Rot geben: Im Streit zwischen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der spanischen Bank Santander.