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"Drecksasylant" laut Gericht keine Diskriminierung

22.02.2014, 01:42

Lausanne (dpa) l Wenn Schweizer Polizisten Asylbewerber als "Sauausländer" oder "Drecksasylant" beschimpfen, ist das nach Ansicht des obersten Gerichtshofs der Eidgenossenschaft noch keine Rassendiskriminierung. Ein Beamter hatte 2007 in Basel einen algerischen Asylbewerber wegen des Verdachts auf Taschendiebstahl festgenommen und ihn dabei vor Schaulustigen beschimpft. Ein Gericht sprach den Polizisten der Rassendiskriminierung schuldig und verhängte eine Geldstrafe. Das Bundesgericht befand hingegen, der für eine Diskriminierung erforderliche Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion sei durch die verwendeten Worte nicht gegeben. "Derartige Äußerungen werden als bloße Beschimpfungen und nicht als Angriffe auf die Menschenwürde empfunden", erklärte der Richter. Meinung