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Bundesverfassungsgericht weist Klagen ab Grünes Licht für Euro-Rettungsschirm

19.03.2014, 01:18

Karlsruhe (dpa) | Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM endgültig abgewiesen. "Trotz der eingegangenen Verpflichtungen bleibt die Haushaltsautonomie des Deutschen Bundestags hinreichend gewahrt", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Dienstag.

Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass etwaige Kapitalabrufe rechtzeitig und vollständig erfüllt werden könnten, sagte Voßkuhle. Damit soll verhindert werden, dass das Stimmrecht Deutschlands in den ESM-Gremien bei Zahlungsverzug ausgesetzt wird.

Schon im Herbst 2012 hatte das Gericht mit einer Eilentscheidung den Weg für die deutsche Beteiligung am "Europäischen Stabilitätsmechanismus" (ESM) unter bestimmten Auflagen freigemacht.

Einen Teil des Verfahrens haben die Richter abgetrennt und im Januar dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Dabei geht es darum, ob die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihrem umstrittenen Programm zum Kauf von Staatsanleihen innerhalb ihrer Kompetenzen geblieben ist. Diese Fragen sind offen und müssen vom EuGH geklärt werden.

Das Urteil betrifft die Errichtung des ESM, den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin sowie verschiedene Begleitmaßnahmen. "Das Ergebnis ist eindeutig: Die Verfassungsbeschwerden sind teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet", sagte Voßkuhle.

In Karlsruhe geklagt hatten unter anderen die Bundestagsfraktion der Linken, der Verein "Mehr Demokratie" mit mehr als 37 000 Bürgern sowie der stellvertretende CSU-Vorsitzende Peter Gauweiler.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht nach dem Urteil den Euro-Rettungskurs der Bundesregierung bestätigt. Das Vorgehen zur Stabilisierung der gemeinsamen Währung sei verfassungsgemäß. "Das stärkt Glaubwürdigkeit und schafft Vertrauen", erklärte Schäuble am Dienstag in Berlin.

Die umfassenden Beteiligungsrechte des Bundestags stellten sicher, dass Entscheidungen demokratisch legitimiert seien. Auch könne Deutschland möglichen Kapitalanforderungen des ESM nachkommen. Die Gefahr, Stimmrechte im ESM zu verlieren, bestehe nicht, so Schäuble.

Der permanente Euro-Rettungsschirm ESM ("Europäischer Stabilitätsmechanismus") soll die Stabilität des Euro-Raumes gewährleisten. Er kann gegen strenge Auflagen seit Oktober 2012 Finanzhilfen an Euro-Länder gewähren.

Der von den Euro-Ländern - inzwischen sind es 18 - gegründete ESM soll Hilfskredite von bis zu 500 Milliarden Euro vergeben können. Dazu wird er seit dem Beitritt Lettlands mit Bareinlagen und Garantien von insgesamt rund 702 Milliarden ausgestattet. Der deutsche Finanzierungsanteil daran beträgt gut 27 Prozent.

Deutschland zahlt demnach fast 22 Milliarden Euro an Barmitteln in den ESM ein - die letzte Rate fließt in diesem Jahr. Hinzu kommen rund 168 Milliarden Euro an abrufbarem Kapital. Im April soll nach bisherigen Plänen die maximale ESM-Ausleihkapazität von 500 Milliarden Euro erreicht sein. Zum Schutzwall um die Euro-Zone kommen noch die restlichen Mittel des Vorläuferfonds EFSF hinzu.

Der Bund beziehungsweise Steuerzahler haftet "unter allen Unständen" mit maximal 190 Milliarden Euro. Diese Obergrenze kann auch durch den Kapital-Abrufmechanismus keinesfalls überschritten werden.

Der ESM hat seinen Sitz in Luxemburg. Zentrales Organ ist der Gouverneursrat, der über die beantragten Finanzhilfen entscheidet. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kann als Mitglied des Rates ohne grünes Licht des Bundestages keine Zustimmung zu Finanzhilfen geben. Bei sämtlichen Haftungsfragen und Hilfsmaßnahmen des ESM muss der Deutsche Bundestag beteiligt werden.

Bisher haben Zypern und Spanien Finanzhilfen des ESM in Anspruch genommen. Das verbleibende ESM-Ausleihvolumen beträgt aktuell rund 378,2 Milliarden Euro - erhöht sich aber bei voller Kapazität.