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Empfehlungen des Wissenschaftler-Gremiums Ethikrat gegen Sterbehilfe-Vereine und für ärztliche Freiheit

20.12.2014, 01:08

Berlin (epd/dpa/sh) | Eine Mehrheit im Deutschen Ethikrat hat sich für ein Verbot der organisierten Beihilfe zum Suizid ausgesprochen. Angebote sollten untersagt werden, "wenn sie auf Wiederholung angelegt sind, öffentlich erfolgen und damit den Anschein einer sozialen Normalität ihrer Praxis hervorrufen könnten", heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Empfehlung des Wissenschaftler-Gremiums.

Gleichzeitig begrüßt der Ethikrat darin einhellig die geplante Stärkung der Hospiz- und Palliativmedizin und fordert eine gesetzliche Stärkung der Suizid-Prävention. Zur Regulierung der derzeit nicht strafbaren Hilfe bei der Selbsttötung.

Zur Regulierung der derzeit nicht strafbaren Hilfe bei der Selbsttötung empfiehlt der Ethikrat, "das derzeit geltende Strafrecht nicht grundlegend zu ändern".

Der Ethikrat unterstützt im Grundsatz eine sich im Bundestag abzeichnende Mehrheit für ein Verbot der kommerziellen und organisierten Suizidbeihilfe, mahnt aber deutlich ärztliche Freiheiten an. Wie die Selbsttötung selbst ist die Beihilfe dazu in Deutschland nicht strafbar. Sie wird etwa geleistet, indem einem Sterbewilligen ein todbringendes Medikament überlassen, aber nicht verabreicht wird. Dagegn steht die Tötung auf Verlangen unter Strafe.

Die Linken-Bundestagsabgeordnete Petra Sitte aus Halle hat die Grundaussage der Ethikrat-Empfehlung betont, dass die derzeit erlaubte Suizidbeihilfe im Einklang mit den Prinzipien eines freiheitlichen Verfassungsstaates stehe.

Sitte folgert daraus aber: "Kombiniert mit der Mehrheitsmeinung der Bevölkerung und der politischen Fürsorgepflicht, das Thema Suizidbeihilfe nicht allein auf einzelne Ärzte abzuwälzen, bedeutet das für mich: Suizidbeihilfe muss erlaubt bleiben, sie muss freiwillig und deshalb auch Vereinen möglich sein. Diese Vereine brauchen klare Regeln und Transparenzpflichten und dürfen keinen Profit aus ihrer Arbeit schlagen."

Laut einer Gruppe von Koalitionsabgeordneten stärkt das Ethikrat-Papier die Gewissensfreiheit der Mediziner.

Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) sowie SPD-Fraktionsvize Carola Reimann vertreten diese Gruppe, zu der auch der Magdeburger SPD-Abgeordnete Burkhard Lischka gehört. Sie sagten: "In für sie ausweglosen Situationen müssen todkranke Menschen das Recht haben, den Arzt um Suizidassistenz zu bitten. Es bleibt die freie Gewissensentscheidung des Arztes, ob er diesem Wunsch folgen will."

Damit werde der Ethikrat dem Mehrheitswillen in der Bevölkerung gerecht. "Die Bevölkerung befürwortet ja mit großer Mehrheit die ärztliche Suizidassistenz", so Hintze und Reimann. "Wir begrüßen das klare Votum des Deutschen Ethikrates, das die hohe Bedeutung der Suizidprävention betont."