Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung Von Gerald Semkat Vier Merksätze

03.03.2010, 06:46

Z: Magdeburg ZS: MD PZ: Magdeburg PZS: MD Prio: höchste Priorität IssueDate: 02.03.2010 23:00:00
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz gekippt, nach dem Telekommunikationsunternehmen sämtliche Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen ein halbes Jahr lang speichern und für staatliche Abfragen zur Verfügung halten müssen. Das sogenannte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beruhte auf einer EU-Richtlinie. Hätten die Richter auch noch entschieden, eine Speicherpflicht sei a priori verfassungswidrig, hätten sie sich mit der EU angelegt. So weit sind die "roten Roben" dann doch nicht gegangen.

Aber sie haben der früheren Großen Koalition und den Abgeordneten, die im Dezember 2007 für dieses Gesetz gestimmt hatten, Murks bescheinigt. Für sie gibt es vier Merksätze. Erstens: Brüsseler Richtlinien stehen nicht über dem Grundgesetz. Zweitens: Der Bürger hat vom Staat unbehelligt zu bleiben, wenn er sich nichts zuschulden kommen lassen hat. Drittens: Die Wahrnehmung von Freiheitsrechten darf nicht total erfasst werden. Viertens: Der Bürger muss Herr seiner Daten bleiben, und diese müssen hinreichend sicher sein.(Seite 1/Politik)